Vernehmlassungsvorlage EnEV

Vernehmlassung 2022/45: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Juli 2023 · 11 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Anhang 1.13 (Art. 4 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1)

Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen und Abgeben netzbetriebener Raumklimageräte und Komfortventilatoren

Ziff. 4.1 Fussnote

4.1 Die Angabe der energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften und die Kenn-

zeichnung sind mit Ausnahme der EU-Hoheitszeichen nach den Anhängen II– VII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 626/20116 vorzunehmen. Soweit EU-Hoheitszeichen in Übereinstimmung mit den Vorschriften der EU bereits angebracht sind, können sie belassen werden.

6 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 626/2011 der Kommission vom 4. Mai 2011 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kennzeichnung von Luftkonditionierern in Bezug auf den Energieverbrauch, ABl. L 178 vom 6.7.2011; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) XXXX / XXXX, ABl. L XXX vom XX.XX.XXXX, S. XX.