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Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 5 Seiten
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Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte «%ASFF_YYYY_ID»
Art. 83a Übergangsbestimmung zur Änderung vom…
Die Vergütung nach Artikel37a ist ab Inkrafttreten dieser Änderung geschuldet; sie kann ab Genehmigung des entsprechenden Tarifes geltend gemacht werden.
II
1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Alain Berset
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr