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Vernehmlassung 2022/52: Änderung des Urheberrechtsgesetzes (URG) · 5 Seiten

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Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 83a Übergangsbestimmung zur Änderung vom…

Die Vergütung nach Artikel37a ist ab Inkrafttreten dieser Änderung geschuldet; sie kann ab Genehmigung des entsprechenden Tarifes geltend gemacht werden.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Alain Berset

Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr