Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/53: Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 8 Seiten
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Ergebnisbericht
(BE, UR, AG) sowie die Schaffung eines gemeinsamen Ausbildungsangebots für diese (BE, VD).
Die Kantone UR, NE sowie die FDP und die SP zeigten sich ferner erfreut über die vorgeschlagene Erhöhung des Umsetzungsdrucks im Follow-up-Verfahren. Die SP betont die Notwendigkeit eines griffigen Überprüfungs- und Evaluierungsmechanismus insbesondere vor dem Hintergrund von Berichten über Grundrechtsverletzungen durch die Europäische Grenzschutzagentur Frontex.
Drei Kantone (BE, SH und VD) verweisen darauf, dass mit den Neuerungen im Mechnismus der Schengen-Evaluierung möglichweise auch neue Belastungen für die Kantone verbunden sind. Während der Kanton VD deshalb die Notwendigkeit betont, die Kosten und den Verwaltungsaufwand bei der Entsendung von Sachverständigen aus den Kantonen im Auge zu behalten, erwartet der Kanton BE vom Bund, dass die Kantone durch die möglicherweise höhrere zeitliche Belastung der nationalen Sachverständigen so wenig wie möglich zusätzlich belastet werden.
Die SVP lehnt die Vorlage ab. Sie verweist zunächst auf grundsätzliche Überlegungen, die bereits für sich alleine eine prinzipielle Ablehung der Vorlage rechtfertigten. Aus Sicht der Partei handelt es sich bei der Verordnung (EU) 2022/922 erneut um eine technokratische Weiterentwicklung, deren Konsequenzen unsicher und der eine genügende demokratische Legitimation fehle. Es sei symptomatisch, dass das Europäische Parlament lediglich informell konsultiert worden sei. Zudem müsse die Schweiz diese Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes «mit dem Messer am Hals» übernehmen, ansonsten sie die vollständige Kündigung der Zusammenarbeit riskiere, obwohl die Verordnung wichtige rechtsetzende Bestimmungen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 Bundesverfassung enthalte. Im Weiteren sieht die SVP im Umstand, dass die Europäische Kommission Empfehlungen annehmen kann, eine weitere Aufsplitterung der Entscheidungskompetenzen der Mitgliedstaaten, welche sie ablehnt. Schliesslich führt die Vorlage aus Sicht der SVP zu einer «unnötigen Vergrösserung des Verwaltungsaufwands und der Bürokratie», namentlich durch die Einrichtung des Sachverständigenpools.
Eine generelle Forderung, die sich allerdings ausdrücklich nicht auf die vorliegende Vorlage bezieht, stellt die SP hinsichtlich des Umgangs mit Weiterentwicklungen. Sie fordert bei besonders wichtigen Schengen-Weiterentwicklungen eine «möglichst frühzeitige Konsultation der zuständigen parlamentarischen Kommissionen, falls dies zeitlich möglich ist».