Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/53: Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 8 Seiten
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Ergebnisbericht
4 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
4.1 Einleitende Bemerkungen
Der Ergebnisbericht weist aus, welche Aspekte der mit dem Notenaustausch zu übernehmenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2022/922 von den Vernehmlassungsteilnehmern positiv oder negativ aufgenommen worden sind und ob Änderungsvorschläge bestehen.
Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell akzeptieren, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Bei Teilnehmern, die den Entwurf generell ablehnen, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen ablehnen mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich akzeptieren.
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.1
4.2 Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
Die Vorlage hat zu relativ wenigen Stellungnahmen, die zudem relativ allgemein und kurz ausgefallen sind, Anlass gegeben. Insgesamt sind 28 Vernehmlassungsantworten eingegangen. Es haben 22 Kantone, vier Parteien und zwei Verbände geantwortet, wobei drei Kantone (OW, GL, GR) und zwei Organisationen (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizeri-
scher Gemeindebund) auf eine inhaltliche Stellungnahme ausdrücklich verzichtet haben.
Insgesamt ist die Vorlage bei den Vernehmlassungsteilnehmern auf breite Zustimmung gestossen. So sind 19 Kantone (BE, UR, NW, ZG, FR, SO, JU, BS, BL, SH, AI, SG, AG, TG, TI, VD, VS, NE, GE) und drei Parteien (SP, Die Mitte, FDP) mit der Vorlage insgesamt
einverstanden. Einzig die SVP lehnt die Vorlage ab.
Während einige Kantone (ZG, FR, SO, JU, BS, AI, SG und TG) die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 ohne weitergehende Bemerkungen begrüssen, verweist die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer (BE, UR, NW, BL, SH, AG, TI, VD, VS, NE, GE sowie Die Mitte, FDP und SP) auf verschiedene Neuerungen im Evaluierungsmechanismus, die sie als positiv bewerten.
Zunächst betont die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer die grundlegende Bedeutung, die einem starken Überprüfungsmechanismus für das gute Funktionieren des Schengen-Raumes zukommt. Besonders hervorgehoben und begrüsst werden dabei die Tatsache, dass die Wirksamkeit, Flexibilität und Effizienz des Überprüfungsmechanismus insgesamt erhöht (UR, NW, BL, AG, SH, VS, NE, GE, Die Mitte, FDP, SP) und das Verfahren beschleunigt wird (explizit UR, SH, NE und die SP). Ausdrücklich begrüsst wird Einführung des Dringlichkeitsverfahrens bei schwerwiegenden Mängeln (FDP, SP).
Drei Kantone (VS, NE, GE) sowie Die Mitte und die FDP würdigen den Umstand positiv, dass das Grundprinzip der Bewertung unter Gleichgestellten (peer-to-peer) und damit eine starke Stellung der Schengen-Staaten in der Verordnung (EU) 2022/922 bewahrt wird. Die SP hätte sich demgegenüber ein stärker vertikal ausgestaltetes Aufsichtsinstrument der Europäischen Kommission gewünscht. Sie befürchtet, dass ein System der gegenseitigen Bewertung unter Gleichgestellten eher dazu führt, dass sich die Schengen-Staaten mit kritischen Bewertungen zurückhielten, was dem Ziel einer sachlichen und unabhängigen Evaluierung abträglich wäre. Entsprechend fordert sie dies bei allfälligen künftigen Verhandlungen zur Anpassung des Mechanismus zu berücksichtigen, während Die Mitte generell dafür hält, die Mitwirkungs- und Entscheidungsbefugnisse der Schengen-Staaten zu erhalten und nach Möglichkeit zu stärken.
Ebenfalls positiv hervorgehoben wurde in den Vernehmlassungsantworten die vorgesehene Erhöhung der Verfügbarkeit von Sachverständigen durch die Einrichtung eines Expertenpools
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