Vorlage
Vernehmlassung 2022/53: Genehmigung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/922 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 27 Seiten
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15.6.2022 DE Amtsblatt der Europäischen Union L 160/1
II
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter)
VERORDNUNGEN
VERORDNUNG (EU) 2022/922 DES RATES vom 9. Juni 2022 über die Einführung und Anwendung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 70,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (1),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beruht auf der wirksamen und effizienten Anwendung
des Schengen-Besitzstands durch die Mitgliedstaaten. Dieser Besitzstand umfasst Maßnahmen im Bereich der Außengrenzen, Ausgleichsmaßnahmen für das Fehlen von Kontrollen an den Binnengrenzen und einen soliden Überwachungsrahmen, die zusammen den freien Verkehr stärken und ein hohes Maß an Sicherheit, Recht und Grundrechtsschutz einschließlich des Schutzes personenbezogener Daten gewährleisten.
(2) Die gegenseitige Evaluierung und Überwachung der Anwendung dieses Schengen-Besitzstands sind seit 1998
Kernelemente des Schengen-Raums und tragen zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Rechenschaftspflicht und Eigenverantwortung für die Ergebnisse und zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten bei.
(3) Mit der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates (2) wurde ein eigener Schengen-Evaluierungs- und
Überwachungsmechanismus eingeführt und seit 2015 angewendet.
(4) Um seine Wirksamkeit und Effizienz zu steigern, sollte der Schengen-Evaluierungs- und -Überwachungsme
chanismus ausgebaut werden. Ziel des überarbeiteten Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus sollte es sein, ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten aufrechtzuerhalten, indem gewährleistet wird, dass die Mitgliedstaaten den Schengen-Besitzstand im Einklang mit den vereinbarten gemeinsamen Standards, Grundprinzipien und Normen wirksam anwenden und so zu einem gut funktionierenden Schengen-Raum beitragen.
(1) Stellungnahme vom 7. April 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates vom 7. Oktober 2013 zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsme chanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung des Beschlusses des Exekutivaus schusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen (ABl. L 295 vom 6.11.2013, S. 27).