Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/68: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung · 9 Seiten
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1 Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Am 2. November 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz eröffnet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 15. Februar 2023.
Dienstleistende der Armee, im Zivildienst, Zivilschutz und bei «Jugend und Sport» sollen ihre
Ansprüche auf Erwerbsersatzleistungen künftig in einem digitalen Verfahren geltend machen. Die für die Bearbeitung der Anträge notwendigen Informationen sollen weitgehend automatisch über digitale Schnittstellen aus anderen Registern bezogen werden. Die Datenqualität wird dadurch verbessert und die Dauer bis zur Auszahlung der Leistungen verkürzt.
Die Gesetzesrevision für die Digitalisierung in der EO dient noch einem weiteren Zweck. Sie soll den für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) zuständigen kantonalen Behörden die Verwendung der im Familienzulagenregister vorhandenen Daten zu Ausbildungszulagen ermöglichen: Wenn mittels Abfrage dieses Registers feststeht, dass die leistungsberechtigte Person in Ausbildung ist, brauchen die Kantone keine erneute Bescheinigung der Ausbildung für die Zwecke der Prämienverbilligung einzuholen. Die anspruchsberechtigten Personen können auf diese Weise spürbar entlastet werden. Zudem ermöglicht der Zugriff auf das Familienzulagenregister, Missbräuchen vorzubeugen.
Für die Bearbeitung der Daten und den Betrieb des Informationssystems sind verschiedene
gesetzliche Anpassungen erforderlich.
2 Übersicht über die Vernehmlassung
Die Kantone, die politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden,
Städte und Berggebiete sowie die Dachverbände der Wirtschaft und die weiteren betroffenen Kreise wurden eingeladen, sich zum Gesetzesentwurf und erläuternden Bericht zu äussern. Insgesamt
wurden 72 Adressaten angeschrieben. Beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gingen zu den Bestimmungen der Revisionsvorlage 41 Rückmeldungen von eingeladenen und spontanen Vernehmlassungsteilnehmenden ein.
Adressaten Anzahl eingeladene Anzahl Stellungnahmen Teilnehmende und Rückmeldungen
(inkl. ausdrücklicher Verzicht auf eine Stellungnahme)
Kantone und Konferenz der 2725
Kantonsregierungen Politische Parteien und Gruppierungen 113
Gesamtschweizerische Dachverbände der 30
Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände 83
der Wirtschaft Weitere interessierte Organisationen, 238
Durchführungsstellen und Kreise Spontan eingereichte Stellungnahmen –2
Total 7241
Alle Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Vorlage. Einige Teilnehmende befürworten insbesondere den Informationsaustausch für die individuelle Prämienverbilligung (AI, BE, JU, ZH). VS unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme der KKAK.
Der vorliegende Bericht informiert über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind auf den folgenden Internetseiten öffentlich zugänglich: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Gesetzgebung > Vernehmlassungsverfahren >