Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/68: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung · 9 Seiten
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NW, FDP, SAV möchten, dass auch die Prozesse zu Leistungen bei Mutterschaft, Vaterschaft oder für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern digitalisiert werden. Der SGB möchte die Digitalisierung der Sozialversicherungsverfahren weiter vorantreiben und dabei die
digitalen Dienstleistungen priorisieren, die den versicherten Personen einen Nutzen bringen.
3.2.3 Zugang zum digitalen Verfahren
VD begrüsst die Tatsache, dass gemäss Entwurf die Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung freiwillig ist. Für den SAV hingegen ist wichtig, weiter Druck auszuüben, damit der
Digitalisierungsprozess vollzogen wird. Verein eGov-Schweiz erachtet es als wichtig, dass nicht einfach der bestehende Prozess in den elektronischen Kanal überführt wird, sondern das Verfahren neu und digital konzipiert wird. Es sei nicht wirtschaftlich, den analogen Weg als gleichwertige
Möglichkeit weiterzuführen und somit einen Parallelprozess für wenige Fälle zu betreiben. AG stellt sich die Frage, wie viele Fälle weiterhin in Papierform abgewickelt werden.
Für die Mitte ist es wichtig, dass Personen ohne Internetzugang nicht benachteiligt werden, was hier gewährleistet ist. Auch der SGB weist auf die Wichtigkeit der digitalen Inklusion hin. Das Verfahren solle auch für Versicherte mit lediglich Grundkompetenzen im Bereich der Informations- und
Kommunikationstechnologien sowie für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierefrei
zugänglich und ohne (zusätzlichen) Aufwand zu bewältigen sein. SFV erachtet die
Benutzerfreundlichkeit der Applikation für zentral, dies auch für Anwender mit seltener Nutzung. NE betont die Wichtigkeit der Qualität der Online-Fragebögen, um Verständnisfehler bei den Begünstigten auszuschliessen. Die Angaben müssen in jeder Prozessphase bearbeitbar sein, um Fehler aufgrund von unvollständigen Registern oder anderen möglichen Informationslücken zu korrigieren.
3.2.4 Personelle Konsequenzen der Vorlage
SVP weist die Schätzung der personellen Konsequenzen der Vorlage zurück. Es ist für die SVP unverständlich, dass eine Automatisierung nicht mit Einsparungen beim Personal einhergeht. Auch für den SAV und die FDP sollten Stellen eingespart werden können, wenn die Abläufe digitalisiert
werden. eGov Schweiz anerkennt zwar den Ressourcenbedarf für die neue Aufgabe, der
Personalaufbau solle aber andernorts kompensiert werden. Laut Swissmechanic sollte die
Verringerung des Bearbeitungsaufwands bei den Ausgleichskassen zu Einsparungen bei den
Verwaltungskosten führen, die im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgeber und Selbstständigen finanziert werden. FER stellt die theoretischen Einsparungen, die durch die Digitalisierung des
Prozesses entstehen sollen, infrage. Die Kosten für Umsetzung, Implementierung und
Datenmanagement bei Digitalisierungsprojekten werden oft unterschätzt. Die in die Digitalisierung involvierten Parteien benötigen Support und Information, so dass zu Beginn oder sogar kurz- und mittelfristig kein Personal eingespart werden kann.
3.2.5 Datenschutz und Datensicherheit
Für SG, SVP und SFV muss die Architektur der Applikation so konzipiert sein, dass die
Datensicherheit stets gewährleistet ist. Zudem seien nur Daten zu bearbeiten, welche dem Zweck der Aufgabenerfüllung dienen. Ein darüber hinaus gehender Zugriff auf die Daten müsse verhindert werden. UR verlangt, dass auf Verordnungsstufe hohe Anforderungen an Datenschutz und
Datensicherheit gestellt werden, weil im neuen Informationssystem Daten aus verschiedenen
Registern miteinander verknüpft werden. AG erachtet es als wichtig, dass Daten- und
Betriebssicherheit Teil eines Risikomanagements sind.