Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/68: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung · 9 Seiten

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NW, FDP, SAV möchten, dass auch die Prozesse zu Leistungen bei Mutterschaft, Vaterschaft oder für die Betreuung von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern digitalisiert werden. Der SGB möchte die Digitalisierung der Sozialversicherungsverfahren weiter vorantreiben und dabei die

digitalen Dienstleistungen priorisieren, die den versicherten Personen einen Nutzen bringen.

3.2.3 Zugang zum digitalen Verfahren

VD begrüsst die Tatsache, dass gemäss Entwurf die Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung freiwillig ist. Für den SAV hingegen ist wichtig, weiter Druck auszuüben, damit der

Digitalisierungsprozess vollzogen wird. Verein eGov-Schweiz erachtet es als wichtig, dass nicht einfach der bestehende Prozess in den elektronischen Kanal überführt wird, sondern das Verfahren neu und digital konzipiert wird. Es sei nicht wirtschaftlich, den analogen Weg als gleichwertige

Möglichkeit weiterzuführen und somit einen Parallelprozess für wenige Fälle zu betreiben. AG stellt sich die Frage, wie viele Fälle weiterhin in Papierform abgewickelt werden.

Für die Mitte ist es wichtig, dass Personen ohne Internetzugang nicht benachteiligt werden, was hier gewährleistet ist. Auch der SGB weist auf die Wichtigkeit der digitalen Inklusion hin. Das Verfahren solle auch für Versicherte mit lediglich Grundkompetenzen im Bereich der Informations- und

Kommunikationstechnologien sowie für Menschen mit Behinderungen möglichst barrierefrei

zugänglich und ohne (zusätzlichen) Aufwand zu bewältigen sein. SFV erachtet die

Benutzerfreundlichkeit der Applikation für zentral, dies auch für Anwender mit seltener Nutzung. NE betont die Wichtigkeit der Qualität der Online-Fragebögen, um Verständnisfehler bei den Begünstigten auszuschliessen. Die Angaben müssen in jeder Prozessphase bearbeitbar sein, um Fehler aufgrund von unvollständigen Registern oder anderen möglichen Informationslücken zu korrigieren.

3.2.4 Personelle Konsequenzen der Vorlage

SVP weist die Schätzung der personellen Konsequenzen der Vorlage zurück. Es ist für die SVP unverständlich, dass eine Automatisierung nicht mit Einsparungen beim Personal einhergeht. Auch für den SAV und die FDP sollten Stellen eingespart werden können, wenn die Abläufe digitalisiert

werden. eGov Schweiz anerkennt zwar den Ressourcenbedarf für die neue Aufgabe, der

Personalaufbau solle aber andernorts kompensiert werden. Laut Swissmechanic sollte die

Verringerung des Bearbeitungsaufwands bei den Ausgleichskassen zu Einsparungen bei den

Verwaltungskosten führen, die im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgeber und Selbstständigen finanziert werden. FER stellt die theoretischen Einsparungen, die durch die Digitalisierung des

Prozesses entstehen sollen, infrage. Die Kosten für Umsetzung, Implementierung und

Datenmanagement bei Digitalisierungsprojekten werden oft unterschätzt. Die in die Digitalisierung involvierten Parteien benötigen Support und Information, so dass zu Beginn oder sogar kurz- und mittelfristig kein Personal eingespart werden kann.

3.2.5 Datenschutz und Datensicherheit

Für SG, SVP und SFV muss die Architektur der Applikation so konzipiert sein, dass die

Datensicherheit stets gewährleistet ist. Zudem seien nur Daten zu bearbeiten, welche dem Zweck der Aufgabenerfüllung dienen. Ein darüber hinaus gehender Zugriff auf die Daten müsse verhindert werden. UR verlangt, dass auf Verordnungsstufe hohe Anforderungen an Datenschutz und

Datensicherheit gestellt werden, weil im neuen Informationssystem Daten aus verschiedenen

Registern miteinander verknüpft werden. AG erachtet es als wichtig, dass Daten- und

Betriebssicherheit Teil eines Risikomanagements sind.