Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/68: Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung · 9 Seiten

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3 Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Stellungnahme zur Revision als Ganzes

Grundsätzlich befürworten die Vernehmlassungsteilnehmenden die vorgeschlagenen Änderungen als Ganzes.

3.2 Stellungnahmen zu verschiedenen Themenbereichen

3.2.1 Finanzierung und Kosten

BE, BS, FR, ZG, RK MZF verlangen, dass sie über die Kosteneinschätzung informiert werden, falls sich entgegen den Ausführungen in der Botschaft ein Personal- oder Kostenaufwand für sie ergeben sollte. Für VD muss sichergestellt werden, dass der Beitrag der Kantone die angekündigten Zahlen nicht übersteigt. Für NW wurden die Kosten für die freiwillige Datenbekanntgabe in Verbindung mit der Prämienverbilligung nicht berücksichtigt und sind unklar. RK MZF beantragt, dass die jährlichen Betriebskosten so präzise als möglich geschätzt werden.

BL, GL, JU, NW, OW, SG, SZ, ZG, VVAK, KKAK weisen darauf hin, dass die

Wirtschaftlichkeitsberechnung des Projekts mit Unsicherheiten behaftet ist und der wirtschaftliche Erfolg stark von den Details der konkreten Umsetzung abhängt. Laut UR werden die Arbeitgebenden mit der geplanten Digitalisierung des Anmeldeprozesses nicht entlastet und es stelle sich die Frage, ob die Massnahme das verfolgte Ziel deshalb vollumfänglich erfüllen könne. Für AG sind die

Kosteneinsparungen durch Minderaufwände, Fehlervermeidung und Missbrauchsverminderung nicht ausreichend dargestellt.

3.2.2 Gesuchseinreichung, Schnittstellen und Prozess

SG wünscht, dass soweit als möglich bestehende Datenbanken und Register genutzt werden. NW wirft die Frage auf, ob anstelle eines neuen Informationssystems nicht ein bestehendes System ergänzt werden könnte. Der SFV erachtet es für wichtig, Synergien mit der Buchhaltungssoftware «FLORY» der Schweizer Armee und dem Projekt für das Informationssystem Dienstmanager

(«elektronisches Dienstbüchlein») zu nutzen, das aktuell für die Armee und den Zivilschutz entwickelt wird. SG regt an, dass der Zugang der Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes über das neue digitale Portal der Armee erfolgt.

Für BL, GL, JU, NW, SZ, VVAK, KKAK muss die Aussage, dass der Anmeldeprozess für die EO momentan komplex und sehr fehleranfällig ist, relativiert werden.

Laut LU ist trotz Digitalisierung davon auszugehen, dass den Durchführungsstellen ein erheblicher Abklärungsaufwand – insbesondere in Zusammenhang mit der Überprüfung der übermittelten Daten – verbleibt.

Centre Patronal möchte eine praktische Lösung, um die für die Auszahlung zuständige

Ausgleichskasse rasch zu bestimmen. Gemäss VD präzisiert der Entwurf nicht, was mit Unternehmen geschieht, die keine UID haben. Der SAV vertritt die Meinung, dass im Zuge der Digitalisierung der Erwerbsersatzordnung die Regeln zur Bestimmung der zuständigen Ausgleichskasse vereinfacht werden sollten.