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Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

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Dünger-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

6Die in den Nummern 3, 4 und 5 genannten Spurennährstoffe sind nach den Angaben zu Makronährstoffen zu deklarieren. Folgende Angaben sind zu machen:

a. Bezeichnung und chemisches Symbol der deklarierten Spurennährstoffe, in

der folgenden Reihenfolge: Bor (B), Kobalt (Co), Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Mangan (Mn), Molybdän (Mo) und Zink (Zn), gefolgt von der Bezeichnung der Gegenionen, wenn die deklarierten Spurennährstoffe absichtlich zugesetzt werden;

b. Gesamtgehalt an Spurennährstoffen, ausgedrückt als Masse- oder Volu-

men-%,

- sofern diese Spurennährstoffe völlig wasserlöslich sind, nur als wasserlöslicher Gehalt;

- sofern der lösliche Gehalt dieser Spurennährstoffe mindestens ein Viertel des Gesamtgehalts an diesen Spurennährstoffen beträgt, als Gesamtgehalt und als wasserlöslicher Gehalt;

- in anderen Fällen als Gesamtgehalt;

c. sofern die deklarierten Spurennährstoffe durch einen/mehrere Chelatbildner

chelatisiert oder durch einen/mehrere Komplexbildner komplexiert sind, folgender Zusatz, soweit zutreffend, nach der Bezeichnung und dem chemischen Symbol des Spurennährstoffs:

- «als Chelat von [Bezeichnung des/der Chelatbildner(s) bzw. seine/ihre Abkürzung]»/«als Komplex von [Bezeichnung des/der Komplexbildner(s) bzw. seine/ihre Abkürzung] »/«als Chelat von [Bezeichnung des/der Chelatbildner(s) bzw. seine/ihre Abkürzung] und als Komplex von [Bezeichnung des/der Komplexbildner(s) bzw. seine/ihre Abkürzung]»;

- die Menge des/der chelatisierten/komplexierten Spurennährstoffs/Spurennährstoffe als Masse-%;

d. wenn die deklarierten Spurennährstoffe durch einen/mehrere Chelatbildner

chelatisiert sind, der pH-Bereich, der eine angemessene Stabilität gewährleistet;

e. sofern der flüssige anorganische Makronährstoff-Dünger einen Spurennähr-

stoff/Spurennährstoffe enthält, der/die durch einen/mehrere Komplexbildner komplexiert ist/sind, folgender Zusatz nach der Bezeichnung und dem chemischen Symbol des Spurennährstoffs:

- «als Komplex von … (Bezeichnung des Komplexbildners bzw. seine Abkürzung)» und die Menge an komplexiertem Spurennährstoff als Masse-%;