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Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten

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Dünger-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Eisen (Fe) 0,5 0,02

Mangan (Mn) 0,1 0,01

Molybdän (Mo) 0,001 0,001

6Ist/sind einer oder beide der Spurennährstoffe Kupfer (Cu) und Zink (Zn) in dem Mindestgehalt vorhanden ist/sind, der in der folgenden Tabelle als Masse-% angegeben ist, ohne dass er/sie absichtlich zugesetzt wurde/n, so kann er/können sie deklariert werden:

Gehalt an Spurennährstoffen (Masse-%)

Spurennährstoff Zur Anwendung auf Kul- Zur Anwendung im Gar-

turen oder Grünland tenbau

Kupfer (Cu) 0,01 0,002

Zink (Zn) 0,01 0,002

7Wird Kupfer (Cu) oder Zink (Zn) einem festen anorganischen Makronährstoff-Dünger absichtlich zugesetzt, so ist der Gesamtgehalt an Kupfer (Cu) oder Zink (Zn) zu deklarieren.

8Die in den Nummern 5, 6 und 7 genannten Spurennährstoffe sind nach den Angaben zu Makronährstoffen zu deklarieren. Folgende Angaben sind zu machen:

a. Bezeichnung und chemisches Symbol der deklarierten Spurennährstoffe, in der folgenden Reihenfolge: Bor (B), Kobalt (Co), Kupfer (Cu), Eisen (Fe), Mangan (Mn), Molybdän (Mo) und Zink (Zn), gefolgt von der Bezeichnung der Gegenionen, wenn die deklarierten Spurennährstoffe absichtlich zugesetzt werden;

b. Gesamtgehalt an Spurennährstoffen, ausgedrückt als Masse-%,

- sofern diese Spurennährstoffe völlig wasserlöslich sind, nur als wasserlöslicher Gehalt;

- sofern der lösliche Gehalt dieser Spurennährstoffe mindestens ein Viertel des Gesamtgehalts an diesen Spurennährstoffen beträgt, als Gesamtgehalt und als wasserlöslicher Gehalt;

- in anderen Fällen als Gesamtgehalt;

c. sofern die deklarierten Spurennährstoffe durch einen/mehrere Chelatbildner chelatisiert oder durch einen/mehrere Komplexbildner komplexiert sind, folgender Zusatz, soweit zutreffend, nach der Bezeichnung und dem chemischen Symbol des Spurennährstoffs:

- «als Chelat von [Bezeichnung des/der Chelatbildner(s) bzw. seine/ihre Abkürzung]»/«als Komplex von [Bezeichnung des/der Komplexbildner(s) bzw. seine/ihre Abkürzung]