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Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 176 Seiten
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Dünger-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
werden. Jegliche Änderung am Dünger oder an seiner Kennzeichnung bedingt, dass ein neues Bewilligungsgesuch eingereicht werden muss, das gemäss den neuen Bestimmungen der vorliegenden Verordnung gestellt werden muss.
4Der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI) nach Artikel 15a ChemV38 kann dem BLW bei der Registrierung nach Artikel 19 und im Gesuch nach Artikel 25 übermittelt werden:
a. bis zum 31. Dezember 2025 für Dünger, die für gewerbliche Verwender bestimmt sind und vor dem 1. Januar 2022 nicht über einen UFI verfügten;
b. bis zum 31. Dezember 2025 für Dünger, die für private Verwender bestimmt sind und vor dem 1. Januar 2022 nicht in Verkehr gebracht wurden und nicht über einen UFI verfügten.
Art. 45 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates:
Der Bundespräsident, Alain Berset
Der Bundeskanzler, Walter Thurnherr
38 SR 813.11