Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

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Verordnung über die Tierzucht

Gliederungstitel vor Art. 25a

Der 6a. Abschnitt wird zum 6. Kapitel geändert.

Gliederungstitel vor Art. 26

Der 7. Abschnitt wird zum 7. Kapitel geändert.

Gliederungstitel vor Art. 31

Der 8. Abschnitt wird zum 8. Kapitel geändert.

Gliederungstitel vor Art. 36

Der 9. Abschnitt wird zum 9. Kapitel geändert.

Anhang 1 Ziffer 1 und 5

Mit der Anpassung der Ausrichtung der Beiträge für Milchproben in den Artikeln 15 Absatz 6 sowie Artikel 19 Absatz 5 der TZV soll im Anhang 1 in den zwei betreffenden Tabellen jeweils in der ersten Spalte der Begriff «Abschluss nach Laktation» durch «Milchproben» ersetzt werden.

7.4 Auswirkungen

7.4.1 Bund

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund und werden innerhalb der personellen Ressourcen des Bundes umgesetzt.

Die Änderungen werden innerhalb des heutigen Tierzuchtkredits umgesetzt. Die Integrierung der Honigbienengattung in die Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status sowie die Änderungen im Bereich der Langzeitlagerung von Kryomaterial bzw. der Nationalen Genbanken sollen über die bestehenden Mittel gemäss Artikel 23c Absatz 1 bzw. gemäss Artikel 23b Absatz 1 finanziert werden.

Der Bund unterstützt bereits heute Projekte zur Erhaltung von Schweizer Rassen und Forschungsprojekte über tiergenetische Ressourcen mit höchstens 80 Prozent der ausgewiesenen und vom BLW anerkannten Kosten.

7.4.2 Kantone

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine finanziellen oder personellen Auswirkungen auf die Kantone.

7.4.3 Volkswirtschaft

Die Integrierung der Honigbienengattung in die Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status, die Unterstützung von Projekten zur Erhaltung von Schweizer Rassen und von Forschungsprojekten über tiergenetische Ressourcen mit weiterhin höchstens 80 Prozent der ausgewiesenen und vom BLW anerkannten Kosten sowie dem Betrieb von Nationalen Genbanken für die Langzeitlagerung von Kryomaterial hat für die Volkswirtschaft positive Effekte. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die Biodiversität im Sinne der tiergenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft erhalten und gefördert werden. Die Funktion und die Produktivität von Ernährungssystemen und somit auch die Produktion von tierischen und pflanzlichen Nahrungsmitteln werden massgeblich von der vorhandenen Biodiversität beeinflusst.

7.4.4 Umwelt

Die vorgeschlagenen Änderungen haben Auswirkungen auf den Erhalt der Tiere und Pflanzen (Wechselwirkungen zwischen Nutztieren und -pflanzen in einem Ernährungssystem) als Teil der Umwelt. Bei