Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 218Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung über die Tierzucht «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 23c Sachüberschrift sowie Abs. 1, Abs. 2 Bst. f, 5 und 6

Höhe der Beiträge

1Für die Erhaltung von Schweizer Rassen der Gattungen Rindvieh, Equiden, Schweine, Schafe, Ziegen und Honigbienen, deren Status kritisch oder gefährdet ist, werden insgesamt höchstens 4 000 000 Franken pro Jahr ausgerichtet.

2Der Beitrag für die Erhaltung einer Schweizer Rasse, deren Status kritisch ist, beträgt für:

f. die Honigbienengattung:

1. je Königin 285.60 Franken

2. je Drohnenkönigin 285.60 Franken

5Zusätzlich zu den Mitteln nach Absatz 1 können nach Artikel 23b Absatz 2 nicht ausgeschöpfte Mittel verwendet werden.

6Der Beitrag nach Absatz 2 Buchstabe f wird nur für Massnahmen für die Bestimmung der Rassenreinheit gewährt, für die nicht bereits Beiträge nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer 2 gewährt werden. Wird für die Bestimmung der Rassenreinheit eine DNA-Analyse durchgeführt, so wird der Beitrag für Königinnen gewährt, die eine Leistungsprüfung abgeschlossen haben. Die DNA-Analyse muss nach einer wissenschaftlich und international anerkannten Methode, die auf Einzelnukleotidtypisierung basiert, durchgeführt werden.

Art. 23d Sachüberschrift sowie Abs. 1 Bst. c und 4

Voraussetzungen für die Ausrichtung der Beiträge für die Gattungen Rindvieh, Equiden, Schweine, Schafe und Ziegen

1Beiträge für die Erhaltung von Schweizer Rassen mit kritischem oder gefährdetem Status werden ausgerichtet für Tiere der Gattungen Rindvieh, Equiden, Schweine, Schafe und Ziegen:

c. die einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen und;

4Die Beiträge werden nur ausgerichtet, wenn der Bestand der weiblichen Herdebuchtiere, bei Rassen mit kritischem Status 10 000 Tiere und bei Rassen mit gefährdetem Status 7 500 Tiere nicht überschreitet; dabei werden nur die weiblichen Herdebuchtiere berücksichtigt, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen: