Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/96: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2023 · 291 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 260Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung des WBF über die biologische Landwirtschaft 1.4.2 Kantone

Keine Auswirkungen.

1.4.3 Volkswirtschaft

Die Bestimmungen dienen der Angleichung an das EU-Recht, was im Interesse der Schweizer Unternehmen ist. Sie führen nicht zu technischen Handelshemmnissen.

1.4.4 Umwelt

Keine Auswirkungen.

1.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die Bestimmungen entsprechen weitestgehend jenen der Europäischen Union. Die Aufrechterhaltung der Gleichwertigkeit der im Agrarabkommen in Anhang 9 Anlage 1 gelisteten Rechts-und Verwaltungsvorschriften wird durch die vorgesehenen Änderungen gewährleistet.

1.6 Inkrafttreten

Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.

1.7 Rechtliche Grundlagen

Artikel 3 und Artikel 16a Absatz 2 der Bio-Verordnung vom 22. September 1997 (SR 910.18).