Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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6.7 Kosten für Bund und Kantone

Einige Kantone (AG, AR, FR, GE, GR, SH, VD) sind, entgegen den Angaben des Bundesrates, der Ansicht, dass der Vorentwurf Kostenfolgen verursacht, weil sie damit verlpflichtet würden konkrete Massnahmen umzusetzen.

Die Behindertenorganisationen (Agile, Inclusion Handicap/insieme/Pro infirmis, Behindertenforum)

kritisieren zudem, dass für die Verteilung der Gelder an die Verbände ausschliesslich das BSV zuständig ist, ohne dass das EBGB einbezogen wird. Diese Organisationen nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass das EBGB, die SODK und das BSV im November 2023 ihren Willen bekundet haben, einen «politisch-strategischen Austausch über die Finanzhilfen nach Art. 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung» zu führen. Sie fordern jedoch, dass im BehiG eine Grundlage für die ergänzende Finanzierung der Arbeit der Behindertenorganisationen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UNO-BRK, von Art. 8 Abs. 2 BV und des BehiG geschaffen wird.

Die SP, die Grünen und die Behindertenorganisationen (Inclusion handicap/insieme/Pro infirmis, Agile) fordern die Stärkung des EBGB durch die Schaffung eines Bundesamtes mit ausreichenden Ressourcen, um spezifische Expertise im Bereich der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Agile empfiehlt die Schaffung einer ausserparlamentarischen Eidgenössischen Kommission für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (wie die Eidgenössischen Kommissionen für Frauenfragen oder gegen Rassismus) mit einer angemessenen Vertretung von Direktbetroffenen und guter «Praxiserfahrung», um die Behindertenpolitik kooperativ weiterzuentwickeln. Nach Ansicht der Grünen sollte die Revision auch Massnahmen für eine bessere politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beinhalten, wie es das vom Bundesrat unterstützte Postulat 24.3001 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats fordert.

Die FDP betont die Notwendigkeit eines konstruktiven Dialogs zwischen den verschiedenen Interessengruppen, um praktische und innovative Lösungen zu ermitteln und umzusetzen, die die Inklusion fördern, ohne kontraproduktive Zwänge aufzuerlegen.