Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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Der Kanton GE betont, es sei wichtig, über blosse Absichtserklärungen zum selbstbestimmten Wohnen hinauszugehen, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten. Um diesen Grundsatz zu verwirklichen, müssten die Gesetze und die finanziellen Mittel entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Kanton GE seine Position, die er in den eidgenössischen Debatten über betreutes Wohnen für Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV beziehen, zum Ausdruck gebracht hat, indem er sich für die Rückerstattung der medizinischen Kosten sowie für die Übernahme dieser Leistungen über eine Begleitpauschale der jährlichen Ergänzungsleistungen ausgesprochen hat.

Der Kanton BS will einen neuen Absatz zum Bereich Wohnen zusätzlich in das BehiG aufnehmen. Zwei Kantone (GE, TI) warnen ihrerseits vor dem Risiko, das Wohnen zu erwähnen, ohne dass konkrete Massnahmen ergriffen werden. Der Kanton TG fordert eine Definition der Zuständigkeit von Bund und Kantonen in diesem Bereich. Eine angemessene Unterstützung zu Hause soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Wohnform frei zu wählen, wie es in der oben genannten Motion gefordert wird.

Behindertenorganisationen beklagen, dass die Finanzierung von Wohnraum weiterhin stark auf ein Leben in Institutionen ausgerichtet ist (einige Verbände wie InVIEdual befürworten sogar die «De-Institutionalisierungsstrategie» des UNO-BRK-Ausschusses). Für Agile sind verbindliche Regelungen für ambulante Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen für ein selbstbestimmtes Wohnen und dessen Finanzierung notwendig.

Cap-Contact spricht schliesslich von einer Gesetzgebung, die das institutionelle Umfeld begünstige, wodurch vielen Menschen mit Behinderungen ein normales Leben erschwert werde.

6.6 Universal Design

Retina Suisse fordert, den Grundsatz des «Universal Design» anzuwenden. Dieses Konzept erlaubt möglichst vielen Menschen die Nutzung von Produkten und Umgebungen ohne Anpassungen oder Spezialisierungen. Dies gilt insbesondere für die gebaute, aber auch für die virtuelle Umgebung. So sollten für Computerprogramme die WCAG befolgt werden. Insbesondere sollten sich auch Anbieter von Software für Business-Anwendungen an den Grundsatz der Barrierefreiheit halten müssen.

Würden die WCAG missachtet, müsste die IV teure Programmanpassungen finanzieren. Ausserdem könne eine neue Version oder ein Update diese Anpassungen, die oft sehr zeitaufwendig sind, gefährden. Es komme dann vor, dass Arbeitnehmende mit Sehbehinderung eine Zeit lang nicht mehr produktiv sein können. Arbeitgeber befürchten, dass sehbehinderte und blinde Arbeitnehmende ihnen zu viel Aufwand verursachen. Hier müsse die IV einspringen und Renten für ansonsten gut ausgebildete und kompetente Personen ausrichten. Die Gestaltung barrierefreier Programme komme auch älteren Arbeitnehmenden zugute, die langsam die Adaptationsfähigkeit ihrer Augenlinse verlieren. Diese Personen müssen den Bildschirm an ihre Bedürfnisse anpassen können (z. B. Farben und Kontraste verbessern, die Schriftgrösse ändern). Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Programme (und natürlich auch die Websites) entsprechend programmiert wurden.

Der Kanton AG weist darauf hin, dass durch den technischen Fortschritt, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, laufend neue Hilfsmittel geschaffen und bestehende Massnahmen vereinfacht und optimiert werden können. So sei es zum Beispiel vorstellbar, dass die Gebärdensprachübersetzungen durch ein Programm auf einem digitalen Gerät erfolgen könne, was nicht nur die Kosten senken, sondern auch die Verfügbarkeit der Übersetzung erhöhen würde. Der Kanton AG fordert daher eine gesetzliche Bestimmung im BehiG, die eine konsequente Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten neuer Technologien für Massnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen sicherstellt. Eine solche Ergänzung könnte in Art. 3 als Abs. 5 aufgenommen werden: «Der Bund prüft regelmässig, welche neuen Technologien gewinnbringend für die Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden und allenfalls bestehende Massnahmen ersetzen können.»