Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 48 Seiten

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aber wenn die Mutter nach der Geburt länger im Spital bleiben muss. Diese unterschiedliche Handhabung soll aufgehoben werden, so dass sowohl bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen als auch bei einem solchen der Mutter ein Anspruch auf die verlängerte Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung besteht.

Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes

Bei der Betreuungsentschädigung für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern sollen neue Anspruchsvoraussetzungen eingeführt werden: So soll ein Anspruch auf die Entschädigung neu in allen Fällen bestehen, in denen das Kind mindestens 4 Tage hospitalisiert ist. In einem solchen Fall bedarf es keiner einschneidenden Veränderung des Gesundheidszustandes (Art. 16o Bst. a EOG) und keiner schlechten Prognose (Art. 16o Bst. b EOG) mehr.