Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/106: Angleichung der EO-Leistungen · 48 Seiten
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gesetzlich vorgeschriebenen und über die EO entschädigten Vaterschaftsurlaub einzuführen. Am 21. August 2018 beschloss die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer parlamentarischen Initiative gegenüberzustellen, die einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub beinhaltete, den erwerbstätige Väter in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes flexibel beziehen können. Das Parlament verabschiedete den Gegenvorschlag in der Schlussabstimmung vom 27. September 2019 und 60,3 Prozent der Stimmberechtigten sprachen sich in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 für die Vorlage aus. Die EO-Änderung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Ausserdem haben Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, um ein gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind zu betreuen, seit dem 1. Juli 2021 Anspruch auf einen über die EO entschädigten 14-wöchigen Betreuungsurlaub. Diese Gesetzesänderung wurde mit dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung, welches vom Parlament am 20. Dezember 2019 angenommen wurde3, eingeführt. Dieses geht zurück auf verschiedene Entscheide, die das Parlament und der Bundesrat in den letzten Jahren gefällt haben, , um die Vereinbarkeit von Angehörigenbetreuung und Erwerbstätigkeit zu verbessern.
Andererseits traten am 1. Juli 2022 die Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der «Ehe für alle» in Kraft. Die Ehefrau der Mutter gilt seit dieser Änderung als anderer Elternteil, , wenn sie im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist und das Kind gemäss Bundesgesetz vom 18. Dezember 1998 über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung durch eine Samenspende gezeugt wurde4 (vgl. Art. 255a Zivilgesetzbuch [ZGB]5). Aus diesem Grund hat sie ebenfalls Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung.
Im Weiteren haben Personen, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen zweiwöchigen Adoptionsurlaub, der nach denselben Regeln und Grundsätzen entschädigt wird, wie die anderen in der EO bestehenden Urlaube. Dieser Urlaub ist zurückzuführen auf die parlamentarische Initiative Romano (13.478), welche die Einführung einer Erwerbsausfallentschädigung bei der Adoption eines Kindes verlangte. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es in der Schweiz keine einheitliche Regelung. Am 14. September 2021 stimmte das Parlament einem zweiwöchigen Adoptionsurlaub zu.
Die letzte Änderung des EOG, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird, Taggelder für den hinterlassenen Elternteil6, sieht eine Verlängerung des Vaterschafts- oder Mutterschaftsurlaubs vor, wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt. Diese Änderung geht auf die parlamentairsche Initiative Kessler (15.434) «Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter» zurück. Stirbt die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes, werden dem Vater bzw. der Ehefrau der Mutter 98 zusätzliche Taggelder gewährt, die ab dem Folgetag des Todestags am
3BBl 2019 8667
4 SR 810.11
5 SR 210
6 BBl 2023 783