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Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 5 Seiten

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Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln

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b. Maisgluten und Kartoffelprotein;

c. Saatgut für Sojabohnen, Raps und Sonnenblumen;

d. Erbsen;

e. Ackerbohnen.

3Die Proteinmenge der Proteinträger nach Absatz 2 muss jederzeit der Proteinmenge von 14 500 Tonnen Sojaextraktionsschrot entsprechen.

II

Der Anhang erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

III

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

... Eidgenössisches Departement für Wirtschaft,

Bildung und Forschung:

Guy Parmelin