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Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 5 Seiten

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Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln

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Anhang (Art. 1)

Waren nach Artikel 1

1. Zucker

Zolltarifnummer Warenbezeichnung

ex 1701 Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

2. Kaffee

Zolltarifnummer Warenbezeichnung

ex 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert

3. Speiseöle und -fette

Zolltarifnummer Warenbezeichnung

ex 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht,

in Flocken, gerollt, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Nr. 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen

ex 1201 Sojabohnen, auch geschrotet

ex 1202 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehan-

delt, auch geschält oder geschrotet

ex 1203 Kopra

ex 1204 Leinsamen, auch geschrotet

ex 1205 Rübsen- oder Rapssamen, auch geschrotet

ex 1206 Sonnenblumensamen, auch geschrotet

ex 1207 Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet ex 1501 Schweinefett (einschliesslich Schweineschmalz) und Geflügel-

fett, anderes als solches der Nr. 0209 oder 1503

ex 1502 Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- oder Ziegengattung,

andere als solche der Nr. 1503

ex 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht che-

misch modifiziert