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Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 5 Seiten
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Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln
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Anhang (Art. 1)
Waren nach Artikel 1
1. Zucker
Zolltarifnummer Warenbezeichnung
ex 1701 Rohr- oder Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
2. Kaffee
Zolltarifnummer Warenbezeichnung
ex 0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert
3. Speiseöle und -fette
Zolltarifnummer Warenbezeichnung
ex 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht,
in Flocken, gerollt, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Nr. 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, in Flocken oder gemahlen
ex 1201 Sojabohnen, auch geschrotet
ex 1202 Erdnüsse, weder geröstet noch auf andere Weise hitzebehan-
delt, auch geschält oder geschrotet
ex 1203 Kopra
ex 1204 Leinsamen, auch geschrotet
ex 1205 Rübsen- oder Rapssamen, auch geschrotet
ex 1206 Sonnenblumensamen, auch geschrotet
ex 1207 Andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch geschrotet ex 1501 Schweinefett (einschliesslich Schweineschmalz) und Geflügel-
fett, anderes als solches der Nr. 0209 oder 1503
ex 1502 Fette von Tieren der Rindvieh-, Schaf- oder Ziegengattung,
andere als solche der Nr. 1503
ex 1507 Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, aber nicht che-
misch modifiziert