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Vernehmlassung 2023/22: Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» · 5 Seiten

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Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I

Die Verordnung vom 13. November 19851 über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf Artikel 82 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 19822 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und

Invalidenvorsorge (BVG)

und Artikel 99 des Versicherungsvertragsgesetzes vom 2. April 1908 (VVG)3,

Art. 7 Abs. 1

1Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können in folgendem Umfang Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen leisten und bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden von ihrem Einkommen abziehen:

Art. 7a Abzugsberechtigung für als Einkauf geleistete Beiträge

1Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende können zusätzlich zu den Beiträgen nach Artikel 7 Absatz 1 Beiträge als Einkauf in die gebundene Selbstvorsorge leisten und diese von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie:

a. in den zehn dem Einkauf vorangehenden Jahren nicht alle für sie maximal zulässigen Beiträge einbezahlt haben;

1 SR 831.461.3

2 SR 831.40

3 SR 221.229.1