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Vernehmlassung 2023/23: Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit · 7 Seiten
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Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit «%ASFF_YYYY_ID»
Beilage zur Änderung der Aufsichtsverordnung (Ziff. I/2)
Anhang 7 (Art. 190e)
Allgemeinverbindliche Regelungen der Vereinbarung zwischen Santésuisse und Curafutura vom 24. Januar 20207 betreffend die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung
Folgende Bestimmungen der Vereinbarung sind allgemeinverbindlich:
1. Verbot der Telefonwerbung bei Personen, die nie versichert waren oder seit längerer Zeit nicht mehr versichert sind (Art. 31a Abs. 1 Bst. c VAG)
Ziff. 6 der Vereinbarung:
«Die Versicherer verpflichten sich […] auf telefonische Kaltakquise2 durch eigene Mitarbeitende oder externe Partner zu verzichten;
2 Unter Kaltakquise werden Erstansprachen potentieller Kunden verstanden, zu denen keine Geschäftsbeziehung besteht, bzw. die länger als 36 Monate keine Kunden mehr sind, die vom Opting-out Gebrauch gemacht haben oder bei denen der Kontakt nicht auf eine Empfehlung einer dem potentiellen Kunden bekannten Drittperson entstanden ist.»
2. Einschränkung der Entschädigung der Tätigkeit der Versicherungsver-
mittlerinnen und -vermittler (Art. 31a Abs. 1 Bst. e VAG)
Ziff. 9.1 der Vereinbarung:
«Produkte nach VVG
Die Versicherer verpflichten sich, bei der Entschädigung den Höchstbetrag von zwölf Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt nicht zu überschreiten.»
3. Erstellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen (Art. 31a Abs.
1 Bst. f VAG)
Ziff. 8 der Vereinbarung:
«Beratungsprotokolle:
Die Versicherer verpflichten sich, von den Vermittlern eingereichte Versicherungsanträge nur dann zu entschädigen, wenn diese von einem Beratungsprotokoll begleitet sind, welches den definierten Mindeststandards entspricht. Das Beratungsprotokoll umfasst mindestens:
Datum der Beratung,
Namen des oder der Kunden und Beratungsperson(en),
7 Die Vereinbarung kann kostenlos eingesehen werden unter www.fair-mittler.ch > Vereinbarung.