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Vernehmlassung 2023/23: Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit · 7 Seiten

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Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit «%ASFF_YYYY_ID»

Beilage zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (Ziff. I/1)

Anhang (Art. 35b)

Allgemeinverbindliche Regelungen der Vereinbarung zwischen Santésuisse und Curafutura vom 24. Januar 20206 betreffend die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung

Folgende Bestimmungen der Vereinbarung sind allgemeinverbindlich:

1. Verbot der Telefonwerbung bei Personen, die nie versichert waren oder seit längerer Zeit nicht mehr versichert sind (Art. 19b Abs. 1 Bst. c KVAG)

Ziff. 6 viertes Lemma der Vereinbarung:

«Die Versicherer verpflichten sich […] auf telefonische Kaltakquise2 durch eigene Mitarbeitende oder externe Partner zu verzichten;

2 Unter Kaltakquise werden Erstansprachen potentieller Kunden verstanden, zu denen keine Geschäftsbeziehung besteht, bzw. die länger als 36 Monate keine Kunden mehr sind, die vom Opting-out Gebrauch gemacht haben oder bei denen der Kontakt nicht auf eine Empfehlung einer dem potentiellen Kunden bekannten Drittperson entstanden ist.»

2. Einschränkung der Entschädigung der Tätigkeit der Versicherungsver-

mittlerinnen und -vermittler (Art. 19b Abs. 1 Bst. e KVAG)

Ziff. 9.1 der Vereinbarung:

«Produkte nach KVG:

Die Versicherer verpflichten sich bei der Aufwandsentschädigung den Höchstbetrag von CHF 70.00 pro Versicherten nicht zu überschreiten.»

3. Erstellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen (Art. 19b Abs.

1 Bst. f KVAG)

Ziff. 8 der Vereinbarung:

«Beratungsprotokolle:

Die Versicherer verpflichten sich, von den Vermittlern eingereichte Versicherungsanträge nur dann zu entschädigen, wenn diese von einem Beratungsprotokoll begleitet sind, welches den definierten Mindeststandards entspricht. Das Beratungsprotokoll umfasst mindestens:

 Datum der Beratung,

 Namen des oder der Kunden und Beratungsperson(en),

6 Die Vereinbarung kann kostenlos eingesehen werden unter www.fair-mittler.ch > Vereinbarung.