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Vernehmlassung 2023/31: Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 13 Seiten
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Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr
mit Drittstaaten. V des EDI «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 3 (Art. 3)
Ziff. 1 Fussnote
Tierprodukte mit erhöhtem tierseuchenpolizeilichem oder lebensmittelhygienischem Risiko
Tierprodukte mit erhöhtem tierseuchenpolizeilichem oder lebensmittelhygienischem Risiko nach Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a EDAV-DS sind Tierprodukte, für die eines der folgenden Begleitdokumente erforderlich ist:
1. Bescheinigung für die Einfuhr oder Durchfuhr von rohem Heimtierfutter zur Abgabe an die Endverbraucherin oder den Endverbraucher oder von tierischen Nebenprodukten zur Verfütterung an Pelztiere nach Anhang XV Kapitel 3 Buchstabe D der Verordnung (EU) Nr. 142/20117.
7Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25. Februar 2011 zur Durchführung
der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäss der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren, ABl. L 54 vom 26.2.2011, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/384, ABl. L 78 vom 8.3.2022, S. 1.