Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/31: Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 9 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Änderung von Verordnungen im Bereich der
Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und
Tierprodukten Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 21. August bis 21. November 2023
1. Ausgangslage
Im Bereich der Ein-, Durch und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten sind Anpassungen an die neue Importkontrollgesetzgebung der EU erforderlich, um die inhaltliche Gleichwertigkeit dieser Vorschriften zum EU-Recht und damit auch den gemeinsamen Veterinärraum Schweiz-EU aufrechtzuerhalten. Anpassungsbedarf besteht zudem aufgrund des Austritts von Grossbritannien aus der EU per 1. Januar 2021 sowie aufgrund neuer Vorgaben der EU für die Einfuhr von Tieren, die mit bestimmten antimikrobiellen Arzneimitteln behandelt wurden, und von aus solchen Tieren hergestellten Lebensmitteln. Ebenfalls wird zwecks administrativer Vereinfachung die Rechtsgrundlage für die elektronische Einreichung und Bearbeitung von Gesuchen für Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten geschaffen. Zudem werden die Verweise auf das EU-Recht aktualisiert und für Importierende von Hummeln eine Pflicht zur Aufzeichnung der Weitergabe der Hummeln nach der Einfuhr geschaffen.
Das EDI hat zu den vorgeschlagenen Änderungen vom 21. August bis zum 21. November 2023 eine Vernehmlassung durchgeführt. Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 27 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Es sind insgesamt 32 Stellungnahmen eingegangen, davon 22 von Kantonen und 10 von Organisationen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > EDI. Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
2. Allgemeine Bemerkungen
Die Änderungsvorlagen wurden von den Vernehmlassungsteilnehmenden überwiegend begrüsst, insbesondere stiess die neue Aufzeichnungspflicht für Hummelimporteure und die damit verbundene verbesserte Rückverfolgbarkeit nach der Einfuhr von Hummelvölkern, die Verstärkung der Kontrollen bei Verdacht auf Verstoss gegen das Veterinär- oder Gesundheitsrecht und die Möglichkeit für das BLV die Öffentlichkeit für Gesundheitsrisiken in Flughäfen sensibilisieren zu können (Ergänzung von Artikel 295a Absatz 4 der Tierseuchenverordnung unter «Änderung anderer Erlasse») stiessen auf Zustimmung.
Das Einfuhrverbot für Nutztiere, die mit bestimmten Antibiotika behandelt wurden, bzw. von aus diesen Tieren gewonnen Lebensmitteln, wird von den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, TG, TI, VD, VS, ZH, VSKT und GST ebenfalls begrüsst. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass im Hinblick auf die öffentliche Gesundheit und zur Erleichterung des Vollzugs auch die Einfuhr von Fleisch verboten werden sollte, welches von Tieren stammt, die mit hormonellen Leistungsförderern behandelt wurden. Auch für Micarna, Proviande und SFF ist der Nachvollzug der Anpassungen in der EU grundsätzlich nachvollziehbar.
205.01.00.12 BLV-D-1CD83401/229