Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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Glossar
Ausbau Kerninhalt des Ausbaus sind Angebotsverbesserungen
in Form dichterer Fahrpläne (mehr Zugskilometer) und kürzerer Fahrzeiten (Erhöhung der Geschwindigkeit, Streckenbegradigungen).
Grundsätzlich zum Ausbau gezählt wird auch die Modernisierung der grossen Knotenbahnhöfe (Publikumsanlagen) an die Erfordernisse des Personenverkehrs,
auch ohne gleichzeitige Erhöhung der Zugsanzahl, wie zum Beispiel die Erweiterung der Personenunterführungen oder die Vergrösserung von Perronflächen. Voraussetzung ist eine Projektgrösse von mehr als 10 Millionen Franken.
Betriebsabgeltung Die Betriebsabgeltung bemisst sich nach den geplanten
ungedeckten Kosten aus dem Betrieb und dem Unterhalt der Bahninfrastruktur auf der Grundlage der Mittelfristplanungen der ISB.
Investitionsbeitrag Der Investitionsbeitrag basiert auf der mittelfristigen In-
vestitionsplanung der ISB, welche jährlich zu aktualisieren ist. In den Leistungsvereinbarungen wird der Abschreibungsaufwand, der am Ende des jeweiligen Jahres dem BAV zu melden ist, durch A-Fonds-perdu-Beiträge ausgeglichen. Für darüberhinausgehende Investitionen erhalten die ISB zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen.
Substanzerhalt Zum Substanzerhalt gehören, neben dem Unterhalt und
der Erneuerung, auch die Modernisierung der Anlagen und deren Anpassung an die jeweils aktuellen Bedürfnisse, soweit dies nicht durch Angebotsausbauten verursacht wird.
Trassenpreis Entgelt, das ein Zug bzw. ein EVU gemäss Artikel 9b
EBG, den Artikeln 18–23 der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung vom 25. November 1998
(NZV; SR 742.122) und der Verordnung des BAV vom 14. Mai 2012 über den Eisenbahn-Netzzugang (NZV-BAV; SR 742.122.4) für die Benützung der Infrastruktur an die ISB bezahlt.
Wiederbeschaffungswert Der Wiederbeschaffungswert entspricht gemäss
RTE 29900 dem finanziellen Aufwand für einen gleichwertigen Ersatz.