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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
01. Bevölkerung
01.01. (2) Erhebung für die Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT)
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Zivilstandsereignisse: Geburten, Totge-
burten, Todesfälle, Eheschliessungen,
Heiraten, gerichtliche Eheauflösungen, Vaterschaftsanerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtliche Feststellungen der Vaterschaft, Adoptionen, eingetragene Partnerschaften, gerichtliche Auflösungen eingetragener Partnerschaften, Umwandlungen von Partnerschaften, Geschlechtsänderungen
Art und Methode: Vollerhebung von Administrativdaten in
elektronischer Form über Infostar
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: 1. Die Meldung der Ursachen einer Tot-
geburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt/der Ärztin oder von der Hebamme direkt an das BFS.
2. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin weiterleiten.
01.02. (15) Befragung: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Er-
werbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration, Altersvorsorge und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und der Haushaltsmitglieder
Art und Methode: Befragung einer Stichprobe von Personen
in Privathaushalten, Erhebung von Administrativdaten und von Registern, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), BUR, GWS, Neurentenstatistik (NRS), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS], AHV-Ausgleichskassen und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), und Sozialhilfeempfängerstatistik (SHS)
Aufstockungsmöglichkeit: Kantonal möglich
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
01.03. (108) Erhebung für die Statistik der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik