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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

02. BILDUNG UND WISSENSCHAFT

02.01. (69) Erhebung zu den Personen in Ausbildung

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Schülerinnen und Schüler, Studierende,

Klassen, Lehrverträge, schulische und soziodemografische Merkmale

Art und Methode: Erhebung bei den Kantonen und den Bil-

dungsinstituten; Erhebung von Administrativdaten und von Registern: Schweizerisches Hochschulinformationssystem (SHIS), STATPOP, ZAS, BUR

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonen

Besondere Bestimmungen: Nach dem Berufsbildungsgesetz vom

13. Dezember 2002 (SR 412.10) geregelte Berufe

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

02.02. (70) Erhebung der Bildungsabschlüsse

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Abschlüsse auf Sekundarstufe II (gymna-

siale Maturitäten, Berufsmaturitäten,

Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen, vergleichbare Abschlüsse ohne eidgenössische Anerkennung), soziodemografische Merkmale der Kandidatinnen und Kandidaten und Diplomierten sowie Angaben zu den Bundesbeiträgen an Kurse zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen

Art und Methode: Erhebung von Administrativdaten der Bil-

dungsinstitutionen, des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der Schweizerischen Maturitätskommission und der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission sowie Erhebung bei den Kantonen;

Registererhebung: SHIS, STATPOP,

BUR

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich; Januar bis März

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

02.03. (71) Erhebung zum Schulpersonal

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik