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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Besondere Bestimmungen: Mit Zustimmung der Betroffenen können

gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden.

Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3terBStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Datenbank der Studierenden für jede immatrikulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen:

Matrikelnummer; AHV-Nummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamtzahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester;

Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Geschlecht der studierenden Person, Vollzeitäquivalente der Studierenden.

Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

02.05. (184) Erhebung für die Längsschnittstatistiken im Bildungsbereich (LABB)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Übergänge und Verläufe im gesamten

Bildungssystem, von der obligatorischen Schule über die Sekundarstufe II bis zur höheren Berufsbildung und den Hochschulen, Übergänge zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt ab Ende der obligatorischen Schule, Sekundarstufe II bis Tertiärstufe für Lernende, Studierende, Lehrkräfte und Hochschulpersonal

Art und Methode: Registererhebung und Administrativda-

ten: Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Lehrverträge, SHIS, Schulpersonal, Schweizerische Datenbank des Hochschulpersonals, STATPOP,

BEVNAT, SE, Register der Sozialversicherungen (ZAS und SECO), STATENT, SHS, Mobilitätsstipendium und Projekte des Schweizerischen Nationalfonds, praktische Ausbildungen (nach INSOS

Schweiz)

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Letztes Quartal, jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

02.06. (73) Befragung: Erhebung der Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen (EHA)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik