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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Gegenstand: Übergang von der Ausbildung ins Berufs-

leben, Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Studienabschluss, Erwerbslosenquote gemäss Definition des Internationalen Arbeitsamts (IAA), Erwerbseinkommen, berufliche Stellung, Adäquanz zwischen Erwerbstätigkeit und Ausbildung, soziodemografische Merkmale der Absolventinnen und Absolventen

Art und Methode: Vollbefragung und Panelbefragung via

Online-Fragebogen bei den Hochschulabsolventinnen und -absolventen; Erhebung von Administrativdaten und von Registern: SHIS, STATPOP, ZAS, BUR; Erhebung für die LABB

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Alle zwei Jahre; jeweils für Absolventinrung: nen und Absolventen ein Jahr und fünf

Jahre nach Studienabschluss

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: Die Hochschulen liefern dem BFS die zur

Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der Absolventinnen und Absolventen des ausgewählten Abschlussjahrgangs).

Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht (Artikel 10 Absatz 3ter BStatG; SR 431.01).

02.07. (74) Befragung zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Hochschulstudierenden (SSEE)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Studienbedingungen, soziodemografische

und ökonomische Merkmale der Studierenden, Studienfinanzierung, Erwerbstätigkeit, Stipendien und Ausbildungsdarlehen, Zeitbudget, Schwierigkeiten im Studium, subjektive Wahrnehmung der Gesundheit, Wohnsituation, nationale und internationale Mobilität

Art und Methode: Befragung via Online-Fragebogen einer

repräsentativen Stichprobe von Hochschulstudierenden; Registererhebung:

SHIS

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Alle vier Jahre, April bis Juni

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen: Die Hochschulen liefern dem BFS die zur

Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der für die Befragung ausgewählten Studierenden).

Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht (Artikel 10 Absatz 3ter BStatG; SR 431.01).

02.08. (201) Befragung: Erhebung zur höheren Berufsbildung (eHBB)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik