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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art und Methode: Erhebung der Administrativdaten des

Bundesamtes für Justiz (BJ): alle im Strafregister-Informationssystem

VOSTRA) eingetragenen Grundurteile und nachträglichen Entscheide

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

04.11. (192) Erhebung für die Statistik der Jugendstrafurteile und des Jugendsanktionsvollzugs (JUSAS)

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Vorsorgliche Anordnungen bezüglich

Schutzmassnahmen und deren Umsetzung im Falle einer Platzierung von Jugendlichen ausser Haus sowie Vollzug von Sanktionen und Schutzmassnahmen, die eine Platzierung ausser Haus zur Folge haben; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art und Methode: Vollerhebung bei den Jugendgerichten

und -anwaltschaften sowie weiterer für den Vollzug der Jugendstrafprozessordnung zuständigen kantonalen Behörden

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

04.12. (90) Befragung zum Freiheitsentzug und zur Untersuchungshaft

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Bestand und Situation der Personen in

Freiheitsentzug und Untersuchungs- und Sicherheitshaft

Art und Methode: Befragung der Institutionen zur Durchfüh-

rung der Untersuchungshaft und des Freiheitsentzugs

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich, Stichtag: 31. Januar

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: Institutionen zur Durchführung des Frei-

heitsentzugs gemäss der mit den Kantonen und dem Schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug

festgelegten Liste

04.13. (91) Erhebung für die Statistik des Vollzugs von Sanktionen