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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

05. GESUNDHEIT

05.01. (3) Befragung für die Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Schwangerschaftsdauer, Anzahl voraus-

gegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt

Art und Methode: Vollbefragung der Ärztinnen, Ärzte und

Hebammen; gleichzeitig Erhebung für die Statistik der Geburten

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: Rückfragen von Statistik- oder For-

schungsstellen kann das BFS an die zuständige Ärzteschaft weiterleiten.

05.02. (10) Befragung für die Statistik der Todesursachen

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Angaben in elektronischer Form via Info-

star

Art und Methode: Vollbefragung der Ärztinnen und Ärzte;

BEVNAT

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –