Vorlage
Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
05. GESUNDHEIT
05.01. (3) Befragung für die Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Schwangerschaftsdauer, Anzahl voraus-
gegangener Schwangerschaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt
Art und Methode: Vollbefragung der Ärztinnen, Ärzte und
Hebammen; gleichzeitig Erhebung für die Statistik der Geburten
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: Rückfragen von Statistik- oder For-
schungsstellen kann das BFS an die zuständige Ärzteschaft weiterleiten.
05.02. (10) Befragung für die Statistik der Todesursachen
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Angaben in elektronischer Form via Info-
star
Art und Methode: Vollbefragung der Ärztinnen und Ärzte;
BEVNAT
Auskunftspflicht: Obligatorisch
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –