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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Besondere Bestimmungen: Artikel 15 des Raumplanungsgeset-
zes vom 22. Juni 1979 (SR 700)
07.09. (172) Befragung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur
Zuständiges Organ: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
Gegenstand: Einstellungen und Verhaltensabsich-
ten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen; langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten
Art und Methode: Repräsentative Stichprobe von Pri-
vathaushalten
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: –
07.10. (181) Erhebung für die Arealstatistik
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Bestimmung der Bodennutzung und
der Bodenbedeckung ab Luftaufnahmen nach 46 Nutzungs- und 27 Bedeckungskategorien für das Gebiet der ganzen Schweiz
Art und Methode: Erhebung von Stichprobenpunkten
im Abstand von je 100 m; computergestützte Interpretation von 4,1 Millionen Punkten auf der Grundlage von digitalen Luftaufnahmen und Bildstreifen; weitere Geobasisdaten, die gemäss eidgenössischem oder kantonalem Recht frei verfügbar sind, sowie als offene Daten verfügbare Satelliten- und Geodaten Dritter werden als Hilfsdaten verwendet
Aufstockungsmöglichkeit: Ja
Auskunftspflicht: –
Periodizität und Zeitpunkt der Durchführung: Alle sechs Jahre
Mitwirkende bei der Durchführung: –
Besondere Bestimmungen: Geoinformationsgesetz vom 5. Okto-
ber 2007, (SR 510.62) und Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008(SR 510.620)
07.11. (213) Erhebung für die schweizerische Statistik zu den Fruchtfolgeflächen
Zuständiges Organ: Bundesamt für Raumentwicklung
Gegenstand: Geobasisdatensatz ID 68 «Fruchtfolgeflä-
chen»,
Inhalte gemäss minimalem Geodatenmodell
Art und Methode: Vollerhebung bei den kantonalen Raum-
planungsämtern und den kantonalen Geoinformations-Fachstellen, Download der Geobasisdaten
Auskunftspflicht: Obligatorisch