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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Besondere Bestimmungen: Artikel 15 des Raumplanungsgeset-

zes vom 22. Juni 1979 (SR 700)

07.09. (172) Befragung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur

Zuständiges Organ: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft

Gegenstand: Einstellungen und Verhaltensabsich-

ten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen; langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten

Art und Methode: Repräsentative Stichprobe von Pri-

vathaushalten

Auskunftspflicht: Freiwillig

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

07.10. (181) Erhebung für die Arealstatistik

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Bestimmung der Bodennutzung und

der Bodenbedeckung ab Luftaufnahmen nach 46 Nutzungs- und 27 Bedeckungskategorien für das Gebiet der ganzen Schweiz

Art und Methode: Erhebung von Stichprobenpunkten

im Abstand von je 100 m; computergestützte Interpretation von 4,1 Millionen Punkten auf der Grundlage von digitalen Luftaufnahmen und Bildstreifen; weitere Geobasisdaten, die gemäss eidgenössischem oder kantonalem Recht frei verfügbar sind, sowie als offene Daten verfügbare Satelliten- und Geodaten Dritter werden als Hilfsdaten verwendet

Aufstockungsmöglichkeit: Ja

Auskunftspflicht: –

Periodizität und Zeitpunkt der Durchführung: Alle sechs Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: Geoinformationsgesetz vom 5. Okto-

ber 2007, (SR 510.62) und Geoinformationsverordnung vom 21. Mai 2008(SR 510.620)

07.11. (213) Erhebung für die schweizerische Statistik zu den Fruchtfolgeflächen

Zuständiges Organ: Bundesamt für Raumentwicklung

Gegenstand: Geobasisdatensatz ID 68 «Fruchtfolgeflä-

chen»,

Inhalte gemäss minimalem Geodatenmodell

Art und Methode: Vollerhebung bei den kantonalen Raum-

planungsämtern und den kantonalen Geoinformations-Fachstellen, Download der Geobasisdaten

Auskunftspflicht: Obligatorisch