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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
08. SOZIALES
08.01. (34) Haushaltsbudgetbefragung
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Einkommen und Ausgaben von Privat-
haushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen; AHV-Nummer
Art und Methode: Befragung einer Stichprobe von Personen
in Privathaushalten; Erhebung von Administrativdaten und von Registern:
STATPOP, BUR, GWS, NRS, Register der Sozialversicherungen (ZAS), AHV-Ausgleichskassen, EFIND-Daten (BAG)
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: –
08.02. (35) Befragung für die Statistik der Einkommen und der Lebensbedingungen
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Einkommen und Vermögen von Privat-
haushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbedingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung,
andere soziodemografische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen
Art und Methode: Befragung einer Stichprobe von Personen
in Privathaushalten; Erhebung von Administrativdaten und von Registern:
STATPOP, BUR, GWS, NRS, Register der Sozialversicherungen (ZAS), AHV-Ausgleichskassen, SECO, EFIND-Daten (BAG) und SHS
Auskunftspflicht: Freiwillig
Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich
rung:
Mitwirkende bei der Durchführung: Befragungsinstitute
Besondere Bestimmungen: Bei Personen und Haushalten, die wäh-
rend mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.
08.03. (57) Erhebung für die Neurentenstatistik (NRS)
Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik
Gegenstand: Meldungen über Renten- und Kapitalbe-
züge der 2. und der 3. Säule, über Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, über Rentenbezüge der 1. Säule