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Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 87 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Art und Methode: Erhebung von Registern und von Admi-

nistrativdaten: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Register der Sozialversicherungen (ZAS), STATPOP, GWS

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität: Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

08.04. (67-68) Erhebung für die Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Bezügerinnen und Bezüger bedarfsabhän-

giger Sozialleistungen zur Verhinderung von Armut, insbesondere Bezügerinnen und Bezüger wirtschaftlicher Sozialhilfe und weiterer bedarfsabhängiger Sozialleistungen, sowie Sozialhilfe im Flüchtlings- und Asylbereich

Art und Methode: Vollerhebung bei den Kantonen, den Ge-

meinden, den Hilfswerken und weiteren für die Dossierführung zuständigen Stellen; Administrativdaten der ZAS), des Bundesamtes für Sozialversicherungen, des SECO und des Staatssekretariats für Migration (SEM)

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Laufend

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: Kantone; SEM

Besondere Bestimmungen: –

08.05. (106) Erhebung für die Finanzstatistik der bedarfsabhängigen Sozialleistungen zur Verhinderung von Armut

Zuständiges Organ: Bundesamt für Statistik

Gegenstand: Ausgaben für bedarfsabhängige Sozial-

leistungen zur Verhinderung von Armut, insbesondere der wirtschaftlichen Sozialhilfe, der weiteren bedarfsabhängigen Sozialleistungen und der Bundesbeiträge im Flüchtlings- und Asylbereich

Art und Methode: Vollerhebung bei den Kantonen; Admi-

nistrativdaten des SEM, des Bundesamtes für Sozialversicherungen und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)

Auskunftspflicht: Obligatorisch

Periodizität und Zeitpunkt der Durchfüh- Jährlich

rung:

Mitwirkende bei der Durchführung: –

Besondere Bestimmungen: –

08.06. (203) Erhebung für die Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Zuständiges Organ: Bundesamt für Sozialversicherungen