Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/44: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» · 6 Seiten
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1 Ausgangslage und Inhalt der Vorlage
1.1 Ausgangslage
Die am 15. Februar 2023 eingereichte Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» (im Weiteren: Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit») verlangt einerseits, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen und anderseits, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet wird. Diese Anliegen sollen durch eine Ergänzung von Artikel 99 der Bundesverfassung (BV) zur Geld- und Währungspolitik aufgenommen werden.
Der Bundesrat anerkennt die wichtige Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft. Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung als auch der Franken als Schweizer Währung sind heute im Nationalbankgesetz (NBG) und im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) verankert. Der Bundesrat ist bereit, diese Anliegen von Gesetzes- auf Verfassungsstufe zu heben, um deren Bedeutung zu unterstreichen. Die von der Initiative vorgeschlagenen Verfassungstexte erachtet der Bundesrat indes als zu wenig präzise. Daher hat er am 17. Mai 2023 beschlossen, die Volksinitiative abzulehnen und ihr einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen. Am 30. August 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum direkten Gegenentwurf.
1.2 Inhalt der Vorlage
Der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» sieht vor, die Sicherstellung der Bargeldversorgung sowie die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung von Gesetzes- auf Verfassungsstufe zu heben, wie es die Volksinitiative verlangt. Mit dem direkten Gegenentwurf soll der erste Satz des heutigen Artikels 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) und der heutige Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b des Nationalbankgesetzes (NBG) auf Verfassungsstufe verankert werden. Konkret hat der direkte Gegenentwurf den folgenden Wortlaut:
Art. 99 Geld- und Währungspolitik
1bisDie schweizerische Währungseinheit ist der Franken.
2bisDie Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung.
Beim direkten Gegenentwurf würden damit heute bereits in Kraft stehende Gesetzesbestimmungen unverändert auf Verfassungsstufe gehoben. Dies hätte den Vorteil, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu den Bestimmungen gibt, an welcher sich die neue Verfassungsbestimmung orientieren könnte. Mit dem direkten Gegenentwurf können somit die Anliegen der Volksinitiative mittels präziser rechtlicher Regelungen aufgenommen werden.
1.3 Angaben zum Vernehmlassungsverfahren
Das Eidgenössische Finanzdepartement hat vom 30. August 2023 bis zum 21. Dezember 2023 zum direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» ein schriftliches Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Offiziell begrüsst wurden alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie als weitere interessierte Kreise vier Konsumentenorganisationen. Insgesamt gingen 41 Stellungnahmen ein. Das Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden findet sich im Anhang.
Der vorliegende Ergebnisbericht fasst die wesentlichen Stossrichtungen der eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die einzelnen Stellungnahmen können unter Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2023 | Fedlex (admin.ch) abgerufen werden.