Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/44: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» · 6 Seiten

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2 Auswertung der Stellungnahmen

2.1 Allgemeine Beurteilung

Der direkte Gegenentwurf stösst in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung, sowohl von den Kantonen als auch von den politischen Parteien, den Dachverbänden der Wirtschaft und weiteren interessierten Kreisen. In keiner Stellungnahme wird die Initiative als geeigneter erachtet als der direkte Gegenentwurf. Oftmals wird es begrüsst, dass der Bundesrat mit dem direkten Gegenentwurf die grosse Bedeutung von Bargeld für Wirtschaft und Gesellschaft anerkennt und deshalb die Anliegen der Initiative aufnehmen will. Die Abstützung auf bestehende gesetzliche Regelungen wird vielfach als Vorteil des direkten Gegenentwurfs gegenüber der Initiative angeführt. Dadurch beruhe die neue Verfassungsbestimmung auf präzisen rechtlichen Grundlagen, deren Auslegung bereits gefestigt sei. Demgegenüber werden die Formulierungen des Initiativtexts als teilweise ungenau oder unklar angesehen.

2.2 Ergebnisse der Vernehmlassung im Einzelnen

Von den 25 Kantonen, die Stellung genommen haben, sowie von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) wird der direkte Gegenentwurf ausnahmslos begrüsst und der Volksinitiative vorgezogen. Die FDK teilt in ihrer Stellungnahme die Einschätzung des Bundesrates, dass sowohl die Bargeldversorgung als auch die Bestimmung des Frankens als Schweizer Währung bereits durch die geltenden Rechtsgrundlagen sichergestellt sind und somit kein zwingender inhaltlicher Handlungsbedarf besteht. Des Weiteren teilt die FDK die Kritik des Bundesrates am zu wenig präzisen Initiativtext, und sie erachtet daher den direkten Gegenentwurf als besser geeignet, um die Bargeldversorgung und die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung auf Verfassungsstufe zu regeln. Die Argumente der FDK werden in vielen kantonalen Stellungnahmen aufgenommen. Einige Kantone (AG, GR, LU, NE, OW) schliessen sich explizit der Stellungnahme der FDK an, die meisten anderen nehmen die Argumente der FDK in ihren Stellungnahmen auf. Einige Kantone, namentlich GR und VS, betonen in ihren Stellungnahmen, dass sie die Anliegen der Initiative angesichts der wichtigen Bedeutung des Bargelds als nachvollziehbar und berechtigt erachten, wobei auch sie dem direkten Gegenentwurf den Vorzug geben.

Auch die Stellungnahmen der politischen Parteien fielen klar zugunsten des direkten Gegenentwurfs aus. Die Mitte, die EVP und die FDP anerkennen, wie auch der Bundesrat, die wichtigen Funktionen des Bargelds für Wirtschaft und Gesellschaft; insbesondere Krisenresilienz gegenüber Ausfällen der elektronischen Zahlungssysteme, Wahrung der Privatsphäre sowie Zahlungsmittel für Personen ohne Bankkonto. Sie begrüssen daher die Aufnahme in die Verfassung, erachten hierfür aber den direkten Gegenentwurf im Vergleich zur Initiative als besser geeignet. Die SVP erachtet Bargeld als unabhängiges Zahlungsmittel und den Franken als eine der stabilsten Währungen der Welt als Grundpfeiler des Wohlstandes und einer freien und souveränen Schweiz. Für die SVP sind die Anliegen der Volksinitiative daher absolut berechtigt, zu deren Umsetzung sei der vom Bundesrat ausgearbeitete direkte Gegenentwurf jedoch vorzuziehen. Auch die SP begrüsst den direkten Gegenentwurf. Einzig die Grüne Partei äussert sich teilweise kritisch, weil ihrer Ansicht nach weder die Initiative noch der direkte Gegenentwurf praktische Probleme wie etwa die Sicherung der Barzahlungsmöglichkeiten für marginalisierte gesellschaftliche Gruppen adressieren würde. Sie findet daher beide unnötig, würde aber im Fall einer Umsetzung ebenfalls den direkten Gegenentwurf bevorzugen.

Die Dachverbände der Wirtschaft (Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften) sowie andere interessierte Kreise und Organisationen begrüssen ebenfalls durchs Band den direkten Gegenentwurf. Economiesuisse und die Schweizerische Bankiervereinigung erachten den direkten Gegenentwurf als geeignete und der Bedeutung des Bargelds angemessene Regelung. Über die Initiative bzw. den direkten Gegenentwurf hinausgehende Forderungen, wie etwa ein genereller Bargeldannahmezwang in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben, lehnt Economiesuisse unter Verweis auf die Wirtschaftsfreiheit ab; ebenso die Bankiervereinigung weitergehende Verpflichtungen für die Banken hinsichtlich der Bargeldversorgung. Aus Sicht des schweizerischen Bauernverbandes (sbv) ist die Sicherung der Bargeldversorgung der Bevölkerung ein zentrales Anliegen der Landwirtschaft, weil gerade die Bevölkerung im ländlichen Raum ihre Besorgungen trotz Aufkommen moderner Zahlungsmittel überdurchschnittlich oft mit Bargeld tätigt. Travail Suisse anerkennt die Bedeutung des Bargelds und begrüsst daher den direkten Gegenentwurf.