Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
1 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die zahlreichen Rückmeldungen zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) zeigen mehrheitlich eine grundsätzliche Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen, jedoch auch wesentliche Vorbehalte und Änderungsbegehren. Insgesamt reichten 253 Organisationen sowie mehr als 1500 Privatpersonen oftmals sehr umfangreiche Stellungnahmen ein. Insbesondere zwischen den Organisationen zeigen sich sehr grosse Unterschiede in der Bewertung der einzelnen Inhalte. Auch Stellungnehmende, die der Vorlage im Grundsatz zustimmen (ca. 65% der Organisationen), äusserten sich mit spezifischen Hinweisen, Wünschen und Forderungen zu vielen Artikeln. Rund 20% der Organisationen stehen der Vorlage in der aktuellen Form kritisch gegenüber und verlangen umfassende und grundlegende Anpassungen. Weitere rund 15% der Organisationen lehnen den Vorentwurf des EpG für die Vernehmlassung (VE-EpG) vollumfänglich ab. Breit abgelehnt wird die Vorlage auch von den Privatpersonen (inkl. einiger Inhaberinnen und Inhaber kleiner Unternehmen wie Arztpraxen, sowie Vertreterinnen und Vertreter sehr kleiner Vereine), die oftmals identisch lautende Stellungnahmen einreichten.
Eine Mehrheit der Kantone und kantonalen Direktorenkonferenzen begrüsst die Vorlage im Grundsatz, wenn auch vielerorts Anpassungsbedarf gesehen wird. Insbesondere müsse der Bundesrat die Rolle einer strategischen Gesamtführung deutlicher wahrnehmen und Unklarheiten oder Missverständnisse in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen beseitigen. Ausserdem müssten eine bessere Einbindung der Kantonsregierungen bei der Festlegung und Umsetzung von Massnahmen sichergestellt und die fiskalische Äquivalenz gebührend berücksichtigt werden. Während die Präzisierungen und die verbesserte Normierung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Dritten im VE-EpG begrüsst werden, müssten verschiedene Aspekte noch klarer geregelt und definiert werden.
Die sechs stellungnehmenden und in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien äussern sich unterschiedlich zur Teilrevision des EpG. Die Mitte und FDP begrüssen die Revision grundsätzlich, sehen jedoch Anpassungsbedarf beispielsweise bezüglich der Klärung von Kompetenzen und der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Die SVP und EDU lehnen die Revision aus mehreren Gründen ab und bemängeln insbesondere, dass vorgängig keine Aufarbeitung der Covid-19-Epidemie stattgefunden habe. Die GRÜNEN und SP unterstützen die Revision grundsätzlich, fordern jedoch weitergehende Massnahmen, u.a. zur Stärkung der Grundrechte und zur Berücksichtigung der psychischen Gesundheit.
Während eine Mehrheit der Akteure der Wirtschaft den VE-EpG im Grundsatz begrüsst, sehen insbesondere Organisationen der Gastro-, Detailhandels- und Veranstaltungsbranche den vorliegenden Entwurf kritisch. Von allen Wirtschaftsakteuren wird vielerorts Anpassungs- oder Präzisierungsbedarf gesehen, insbesondere Finanzierungsfragen müssten genauer geklärt werden.
Die Hinweise und Forderungen der Akteure des Gesundheitswesens gestalten sich sehr heterogen. Der VE-EpG wird von einer Mehrheit dieser Akteure grundsätzlich begrüsst, auch wenn bei vielen Regelungen Anpassungsbedarf gesehen wird. Während gewisse Aspekte zu präzisieren seien, kritisieren andererseits gewisse Stellungnehmende den (zu) hohen Detaillierungsgrad im VE-EpG.
Eine beschränkte Anzahl an Organisationen sowie beinahe alle der zahlreichen stellungnehmenden Privatpersonen lehnen den VE-EpG vollumfänglich ab. Der grundsätzliche Nutzen des EpG und der darin vorgesehenen Regelungen wird in Frage gestellt und zentrale Prinzipien wie Rechtstaatlichkeit, Verhältnismässigkeit, Föderalismus und körperliche Unversehrtheit werden als bedroht angesehen. Auch werden ein Verlust der nationalen Souveränität, insbesondere gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO), und eine übermässige Konzentration von Kompetenzen beim Bundesrat kritisiert.