Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

Neben den zentralen Anliegen und Einschätzungen der Akteursgruppen wurden verschiedene inhaltliche Themen von unterschiedlichen Stellungnehmenden ausführlich kommentiert und oftmals auch unterschiedlich bis widersprüchlich eingeschätzt.

Eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden spricht sich für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Gewährung von Finanzhilfen an Unternehmen aufgrund von Massnahmen in einer besonderen oder ausserordentlichen Lage (vgl. Art. 70a-70f VE-EpG) aus, wobei gleichzeitig insbesondere Akteure der Wirtschaft die vorgeschlagene Regelung im VE-EpG als ungenügend erachten. Die Schaffung einer solchen gesetzlichen Grundlage im EpG lehnen unter anderem eine grosse Mehrheit der Kantone (22) sowie Die Mitte und SVP ab, wobei insbesondere Bedenken betreffend Fehl- oder Überregulierung sowie allfälliger nachteiliger Anreizwirkungen eingebracht werden. Ebenfalls eine grosse Mehrheit der Stellungnehmenden spricht sich für eine gesetzliche Grundlage für digitale Contact-Tracing Apps aus, wobei die wenigen ablehnenden Stellungnehmenden insbesondere Datenschutzbedenken und Befürchtungen bezüglich der Sicherstellung der Privatsphäre formulieren.

Als zentrale Grundsatzfrage in der gesamten Vorlage erachtet eine Vielzahl an Stellungnehmenden die Rollenklärung zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und Privaten. Obwohl eine solche Rollenklärung im VE-EpG vielerorts stattgefunden habe, wird von unterschiedlichen Stellungnehmenden weiterer Präzisierungsbedarf gesehen. In der gesamten Vorlage werden ebenfalls wiederholt die Klärung von Finanzierungsfragen und die Einhaltung der fiskalischen Äquivalenz von unterschiedlichen Stellungnehmenden in unterschiedlichen Themenbereichen gefordert (Aufwandentschädigung bei Massnahmen, Lagerung und Kostenübernahme wichtiger medizinischer Güter, Aufbau Infrastruktur etc.). Grundsätzlich begrüsst wird das Festhalten am Dreilagenmodell, wobei verschiedene Aspekte je nach Stellungnahme genauer zu definieren oder anzupassen seien.

Uneins sind sich die Stellungnehmenden bezüglich dem Thema Impfungen, wobei die Spannbreite von Zustimmung zu den vorgesehenen Anpassungen, über Bedenken bezüglich der Umsetzbarkeit und Wirksamkeit bis zu klarer Ablehnung und der Befürchtung der Verletzung von Menschenrechten geht. Entlang ähnlicher Linien verlaufen die Einschätzungen zu den vorgesehenen Regelungen bezüglich Massnahmen gegenüber Personen und Unternehmen sowie sonstiger Massnahmen im Bereich Bekämpfung, wobei verschiedentlich die Wichtigkeit des Einbezugs der direkt betroffenen Akteure betont wird. Von einer Mehrheit begrüsst und von einer Minderheit klar abgelehnt wird die stärkere Orientierung des VE-EpG am One-Health-Gedanken. Diesbezüglich wünschen verschiedene Stellungnehmende eine weitergehende Klärung und Präzisierung der Schnittstellen zu den Bereichen Tiergesundheit, Umwelt und Lebensmittelsicherheit. Ein Grossteil der Stellungnehmenden begrüsst, dass die Revision Massnahmen gegen Antibiotikaresistenzen vorsieht, ein Teil stellt jedoch die Behandlung dieses Themas im EpG grundsätzlich in Frage. Die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Datenerfassung, -bearbeitung und -übermittlung und namentlich die vorgesehene Vereinheitlichung werden mehrheitlich begrüsst. Dabei werden jedoch verschiedentlich Bedenken bezüglich Datensicherheit und Schnittstellen sowie eine Vielzahl an Anpassungs- oder Präzisierungsbegehren geäussert.

Neben umfangreichen Rückmeldungen zu spezifischen Artikeln nahmen viele Stellungnehmende auf die Erfahrungen während der Covid-19-Epidemie Bezug. Während ein Teil begrüsst, dass die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Covid-19-Epidemie in den VE-EpG eingeflossen seien, bemängeln andere, dass eine solche Aufarbeitung nicht oder nur ungenügend stattgefunden habe, und verlangen, dass der VE-EpG gerade auch aus diesem Grund abzulehnen sei.