Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)
2 Ausgangslage
Das Bundesgesetz vom 28. September 2012 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG) trat am 1. Januar 2016 in Kraft, nachdem es im Nachgang der Erfahrungen mit der Lungenkrankheit SARS und der H1N1-Pandemie einer Totalrevision unterzogen worden war. Mehrere Jahre Vollzug des Gesetzes, inkl. zwei Jahre Covid-19-Epidemie, haben erneuten Revisionsbedarf aufgezeigt. Am 19. Juni 2020 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, bis spätestens Ende November 2023 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Um die konkreten Revisionsinhalte zu ermitteln, wurde ein mehrgleisiges Vorgehen gewählt: Einerseits wurden diverse Studien, Evaluationen und politische Vorstösse zur Covid-19-Bewältigung und zum Vollzug des Gesetzes vor der Covid-19-Epidemie ausgewertet. Andererseits wurde der Anpassungsbedarf 2021 in Form einer Stakeholder-Befragung eruiert und wurden im Frühjahr 2022 an mehreren Workshops mit über 150 Akteuren die grossen zukünftigen Herausforderungen sowie die zentralen Revisionsanliegen identifiziert. Insgesamt wurden über 800 Revisionsanliegen ermittelt, auf ihre EpG-Revisionsrelevanz geprüft, nach Themenbereichen gruppiert und zusammengefasst.
Die im November 2023 unterbreitete Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des EpG legt neben der Aufarbeitung der Covid-19-Epidemie einen besonderen Fokus auf grosse gesundheitliche Herausforderungen der Zukunft, darunter insbesondere die Antibiotikaresistenzproblematik. Diese wird u.a. von der WHO als grösstes Risiko für die öffentliche Gesundheit der Zukunft gesehen. Die Vorlage sieht ausserdem eine Vielzahl an kleineren Verbesserungen vor. Sie umfasst daher Erweiterungen und Präzisierungen bestehender Artikel, Elemente des Covid-19-Gesetzes, sofern diese für die Bewältigung einer zukünftigen Epidemie/Pandemie von Relevanz sind, ebenso wie vollständig neue Regelungsinhalte. Insgesamt soll das revidierte EpG Bund und Kantonen noch besser als bisher ermöglichen, in enger Zusammenarbeit die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung vor zukünftigen Bedrohungen durch übertragbare Krankheiten zu schützen und die dafür notwendigen Vorsorgemassnahmen rechtzeitig zu ergreifen.