Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten
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Die grösseren Kostenverursacher sind:
− Überwachung und Bekämpfung: Damit Bund und Kantone ihre Aufgaben im Rahmen des
EpG wahrnehmen und auf einen Ausbruch oder eine Epidemie übertragbarer Krankheiten effektiv und effizient reagieren können, bedarf es einer umfassenden und aktuellen Datengrundlage. In Zukunft soll eine skalierbare, nationale Lösung zur Verfügung stehen mit direkter Integration der Meldeprozesse und Schnittstellen in die Spital- und Praxis-Informationssysteme, der Integration von weiteren Vollzugs- und Meldeprozessen sowie der Konsolidierung der verschiedenen Informationssysteme (z. B. Austauschplattform für Typisierungen) in eine nationale Lösung. Neue technische und medizinische Analysen werden etabliert (Abwassermonitoring, genetische Typisierungen usw.).
Für den Betrieb eines nationalen Überwachungs- und Analysesystems inkl. mehrerer Module sowie die damit verbundenen Analysen werden jährliche Betriebskosten von rund 21 Mio. Franken sowie 18 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erwartet. Die Mehrkosten für Analysen sind allerdings mit einer grossen Unsicherheit behaftet, da beispielsweise die Anzahl durchgeführter genetischer Typisierungen von der epidemiologischen Situation abhängt.
− Antibiotikaresistenzen und therapieassoziierte Infektionen: Die Folgen von unsachgemäs-
sem Antibiotikaeinsatz und resistenten Erregern sind schwerwiegende Krankheitsverläufe, die bis zum Tod führen können. Damit verbunden sind sehr hohe Behandlungs- und volkswirtschaftliche Kosten. Mit der vorliegenden Vorlage sollen Stewardship-Programme verpflichtend werden, mit denen der sachgemässe Einsatz von Antibiotika sichergestellt werden soll. Um den Erfolg der Stewardship-Programme und weiterer Massnahmen überprüfen zu können, muss der Bund Informationen zum Antibiotikaeinsatz in den Spitälern und Arztpraxen haben. Dieser ist bisher nur lückenhaft bekannt. Auch bei den therapieassoziierten Infektionen, die teilweise auch durch resistente Erreger verursacht werden, ist die Situation angespannt. Zudem fehlen mehr und mehr wirksame Antibiotika, dies nicht nur aufgrund von Resistenzbildungen, sondern auch weil sich für Pharmafirmen die Entwicklung und der Markteintritt nicht rentieren.
Für die Verhütung und Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen und von therapieassoziierte Infektionen sowie der Förderung neuer Antibiotika entstehen dem Bund jährlich zusätzliche Betriebskosten von rund 10 Mio. Franken sowie 6 VZÄ.
− Finanzierung von Tests in spezifischen epidemiologischen Situationen: Gestützt auf die
neue Bundeskompetenz kann der Bund in Zukunft die Kosten für Tests im Rahmen nationaler Eliminationsprogramme übernehmen, welche die Sozialversicherungen nicht tragen. Würde der Bund neu beispielsweise die Testkosten für HIV übernehmen, wäre mit jährlichen Kosten für den Bund von rund CHF 1,2 Mio. zu rechnen.
− Versorgungssicherheit von medizinischen Gütern: Medizinische Güter sind ein zentrales
Element der Epidemiebekämpfung geworden. Die Kosten für die Versorgungssicherheit von medizinischen Gütern können aufgrund parallellaufender Projekte sowie Bundesratsanträgen nicht im Rahmen dieses Vorentwurfs beurteilt werden.
− Globale Gesundheit zum Schutz der Schweizer Bevölkerung: Die Höhe der Mittel für die
spezifischen Beiträge sollen vom Bundesrat für eine Periode von vier Jahren bestimmt und beim Parlament mittels Zahlungsrahmen beantragt werden. Dies ermöglicht dem Bundesrat langfristige und strategische Schwerpunkte in der Verhütung und Bekämpfung von internationalen Gesundheitsgefährdungen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung zu setzten. Zudem ermöglicht ein solches Vorgehen, auf den finanzpolitischen Spielraum des Bundes Rücksicht zu nehmen, da die effektive Ausgabenhöhe vom Parlament jährlich bestimmt werden kann. In einer ersten Periode sollen die globale Gesundheitsarchitektur und die Erforschung und Entwicklung wichtiger medizinischer Güter gestärkt werden. Eine detaillierte Übersicht und Begründung der geplanten Finanzhilfen sollen dem Parlament mit der Botschaft unterbreitet werden.
Die jährlichen Ausgaben werden auf die spezifischen Bedürfnisse der Ausgabenperiode ausgerichtet sein und im tieferen, zweistelligen Millionenbereich zu liegen kommen. Für den Vollzug ist mit zusätzlich 4 VZÄ zu rechnen. Diese Mittel werden in einem weiteren Schritt zusätzlich beantragt.