Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 131 Seiten

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bestehenden Meldesystem können die Ergebnisse aus solchen Analysen aber wegen zu grosser Datenmenge nicht abgebildet werden. Heute besteht zwar die Möglichkeit, Resultate aus einer genetischen Sequenzierung auf der vom Swiss Institute of Bioinformatics betriebenen «Swiss Pathogen Surveillance Plattform» zu registrieren. Es handelt sich aber um kein im EpG geregeltes Informationssystem. Die Registrierung ist nicht verbindlich und es bestehen keine etablierten Prozesse. Es ist somit dem Zufall überlassen, ob die Informationen aus Genetik, Klinik und Epidemiologie (ev.: aus den Bereichen Mensch, Tier, Umwelt) zusammengeführt werden können oder nicht. Neu wird deshalb in Artikel 60c diese gesetzliche Grundlage für eine nationale Austauschplattform geschaffen.

Absatz 1: Das BAG ist für den Betrieb einer nationalen Austauschplattform zur Erfassung und Aufbereitung von genetischen Sequenzierungen von humanpathogenen Erregern mit Ausbruchspotenzial aus dem Humanbereich sowie den Bereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenständen, Veterinärmedizin und Umwelt verantwortlich.

Absatz 2 regelt den Zweck dieses Systems: Wie oben beschrieben, dient die Plattform dem Abgleich der genetischen Information eines Krankheitserregers zwischen Probenmaterial von Menschen, Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen, Tieren oder der Umwelt. Dies immer mit dem Zweck, einen epidemiologischen Zusammenhang oder eine gemeinsame Ansteckungsquelle zu eruieren und damit neue Ansteckungen und potenziell schwere Krankheitsverläufe vermeiden zu können (Bst. a). Die von den Referenzlaboratorien durchgeführten genetischen Sequenzierungen (vgl. Art. 15a Abs. 4) werden im System nach Artikel 60c erfasst (Bst. b). Schliesslich dient die Austauschplattform als Datengrundlage für Behörden und für Forschende zu Beantwortung von systemischen Fragestellungen (One-Health-Ansatz), also Fragestellungen zu epidemiologischen Zusammenhängen, einschliesslich derjenigen zwischen dem Humanbereich sowie den Bereichen Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, Veterinärmedizin und Umwelt (Bst. c). Dabei soll die Forschung von Relevanz für die öffentliche Gesundheit sein. Es besteht ein ausgewiesener Bedarf, die systemische Forschung zu Umfang und Bedeutung des Austausches antimikrobieller Resistenzen bzw. Resistenzgene zwischen den Bereichen Umwelt, Tier, Lebensmittel und Mensch zu fördern. Die Daten dieser Austauschplattform sollen deshalb explizit auch für Forschende im Bereich der systemischen Forschung genutzt werden können. Bei der Datenbearbeitung nach dieser Bestimmung sind die Vorgaben des DSG insbesondere nach den Artikeln 31 Absatz 2 Buchstabe e und 39 zu beachten.

Absatz 3 bestimmt im Einzelnen, welche Daten im Informationssystem bearbeitet werden dürfen. Der Hauptinhalt sind dabei Daten zu genetischen Sequenzierungen eines Erregers oder einer antimikrobiellen Resistenz, die dessen Erbgut aufschlüsseln und mit Referenzen von typenspezifischen Erbgutinformationen vergleichen (Bst. a). Für den Abgleich der jeweiligen Sequenzierungen werden aber auch sog. Meta-Daten benötigt (Bst. b). Es handelt sich um Informationen, welche die eigentlichen Daten umschreiben, also das Lesen der eigentlichen Daten unmissverständlich machen. Zum einen sind das Informationen zur Methodologie (wie und wann wurde Material entnommen, gelagert, verarbeitet, gelesen), zum anderen Informationen zum analysierten Material an sich. Im Humanbereich sind dies Angaben zum Träger des Erregers wie Alter, Geschlecht, Wohnort sowie Daten zur Exposition und Manifestation. Im Lebensmittelbereich und bei Gebrauchsgegenständen sind dies Angaben über die Art des Lebensmittels, seiner Herstellung, seines Produzenten sowie Angaben zum Vertrieb. Im Veterinärbereich sind dies Angaben zum erkrankten Tier wie Alter, Geschlecht, Tierhaltung. Im Umweltbereich sind dies Angaben zum Entnahmeort und Entnahmezeitpunkt. Sie sind notwendig, um den genetischen Zusammenhang in einen sinnvollen Kontext zu stellen, d. h. die Quelle eines allfälligen Ausbruchs seinen Konsequenzen also den Erkrankten zuzuordnen. Dies kann anhand des folgenden Beispiels erläutert werden: Ein Referenzzentrum findet eine genetische Übereinstimmung zwischen mehreren Isolaten von verschiedenen Patientinnen und Patienten (z. B. bei Listerien). Es wird eine Befragung der betroffenen Personen durchgeführt. Es entsteht der Verdacht, dass ein bestimmtes Lebensmittel aus einem bestimmten Betrieb die Ursache dieser Häufung darstellt. Die Lebensmittelkontrolle erhebt Proben aus diesem Betrieb, die dann genetische sequenziert werden. Das Referenzzentrum bestätigt eine genetische Übereinstimmung zwischen den Isolaten aus dem Human- und dem Lebensmittelbereich. Auf Grund der genetischen Typisierung und den Meta-Daten darf auf einen Zusammenhang respektive die