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Vernehmlassung 2023/54: Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie mit Bundesratsbeschluss im Mai 2024 · 8 Seiten
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Stromversorgungsverordnung
(StromVV)
Änderung vom …
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I
Die Stromversorgungsverordnung vom 14. März 20081 wird wie folgt geändert:
Art. 1 Abs. 2
2 Das mit der Frequenz 16,7 Hz und auf der Spannungsebene 132 kV betriebene Übertragungsnetz der schweizerischen Eisenbahnen untersteht dem StromVG, soweit dieses bezweckt, die Voraussetzungen für eine sichere Elektrizitätsversorgung zu schaffen. Anwendbar sind insbesondere Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben a und b, 8, 9 und
11 StromVG. Davon ausgenommen ist Artikel 8a StromVG2.
Art. 5a Schutz vor Cyberbedrohungen
1 Zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzes von Anlagen vor Cyberbedrohungen, insbesondere mittels Schutz der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), sind die Empfehlungen des Minimalstandards zur Verbesserung der IKT- Resilienz von Mai 20233 (IKT-Minimalstandard) gemäss dem jeweiligen Schutzniveau nach Anhang 1a verbindlich für:
a. die Netzbetreiber;
1 SR 734.71
2Hinweis an die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer: Das UVEK geht davon
aus, dass der im Rahmen der (vom Parlament noch nicht verabschiedeten) Änderung des Informationssicherheitsgesetzes (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen, 22.073) beschlossene neue Artikel 8a StromVG (Schutz vor Cyberbedrohungen) bis am 1. Juli 2024 in Kraft ist. Er lautet:
1 Die Netzbetreiber, die Erzeuger und die Speicherbetreiber müssen Massnahmen für einen angemessenen Schutz ihrer Anlagen vor Cyberbedrohungen treffen.
2 Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen und, sofern zur Sicherstellung der Versorgung notwendig, die Pflicht nach Absatz 1 auf andere Dienstleister im Bereich der Elektrizitätsversorgung ausdehnen.
3Der IKT-Minimalstandard kann kostenlos beim Bundesamt für wirtschaftliche Landes-
versorgung unter www.bwl.admin.ch > Themen > IKT > IKT-Minimalstandard abgerufen oder per E-Mail an [email protected] bezogen werden.
2023-...