Vorlage
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 30Fedlex · Vorlage
Bio-Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
e. die Beantragung von Ausnahmebewilligungen für nicht biologisches Saatgut und vegetatives Pflanzenvermehrungsmaterial; und
f. die Erfassung der Menge und Sorten, für die eine Ausnahmebewilligung für nicht biologisches Saatgut und vegetatives Pflanzenvermehrungsmaterial erteilt wurde.
2Der Zugang zum Informationssystem und das Herunterladen von Informationen über die Verfügbarkeit von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial sind unentgeltlich.
3Das WBF kann insbesondere regeln:
a. die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Sorte in das Informationssystem;
b. den Zugang zu den Daten.
c. die Art der Kategorisierung der Sorten;
d. die Veröffentlichung der Liste nach Absatz 1 Buchstabe d.
II
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi