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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten

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Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen «%ASFF_YYYY_ID»

Ziff. 5

5. Marktordnung Eier und Eiprodukte

Nummer des Erzeugnis Umfang des

Zollkontingents Zollkontingents

(Tonnen brutto)

[1] [1] [1]

09 Vogeleier in der Schale, davon 33 735

09.1 Konsumeier 17 428

09.2 Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie 16 307

09.3 Bruteier und Eier, die nicht von Hühnern «Gallus domesticus» stammen [2]

10 Eiprodukte getrocknet977

[3]

11 Eiprodukte andere6866

[3] [1] Vom Generaltarif abweichende Angaben sind fett gedruckt. Einfuhren aus Freizonen nach dem Reglement vom 22. Dezember 1933 über die Einfuhr der Erzeugnisse der Freizonen in die Schweiz (SR 0.631.256.934.953) werden nicht an die zu verteilende Kontingentsmenge angerechnet. [2] Es ist keine Menge festgelegt und auf eine Regelung zur Verteilung wird verzichtet. Die Überschreitung der Teilzollkontingentsmenge ist deshalb möglich. [3] Die Überschreitung der Zollkontingentsmenge ist möglich.