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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten

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Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (VPEV)

vom …

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 86b Absatz 4 und 177 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG),

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Bundesbeiträgen zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen (Beiträge).

Art. 2 Umfang und Höhe des Beitrags

1Der Beitrag wird im Rahmen der bewilligten Kredite für denjenigen Teil einer Ernteversicherung gewährt, der die Erträge der Kulturen gegen die Risiken Trockenheit und Frost absichert.

2Er entspricht höchstens 30 Prozent der in der Versicherungspolice festgelegten jährlichen Versicherungsprämie für die Versicherung von Ertragsausfällen infolge von Trockenheit und Frost.

SR ..........

1 SR 910.1

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