Vorlage

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 97Fedlex · Vorlage

Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen

«%ASFF_YYYY_ID»

Art. 11 Übergangsbestimmungen

1Ein Versicherer, der eine Ernteversicherung für das Jahr 2025 anbieten will, für die ein Beitrag gewährt werden soll, muss bis zum 31. Januar 2025 beim BLW ein Zulassungsgesuch nach Artikel 5 einreichen.

2Das BLW stellt den für das Jahr 2025 zugelassenen Versicherern bis zum 28. Februar 2025 eine Liste nach Artikel 6 zur Verfügung.

Art. 12 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2032.

… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Viola Amherd Der Bundeskanzler: Viktor Rossi