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Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 124 Seiten
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Verordnung über die Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen
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muss das Gesuch um Verlängerung der Zulassung jeweils bis zum 31. August beim BLW einreichen.
Art. 6 Liste der Betriebe von Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern mit
Anspruch auf Verbilligung
1Das BLW stellt den zugelassenen Versicherern bis zum 31. Dezember des Jahres vor dem Beitragsjahr eine Liste der Betriebsnummern aller Landwirtschaftsbetriebe zur Verfügung, deren Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter die Anforderungen nach Artikel 3 erfüllen. Als Betriebsnummer wird die Identifikationsnummer des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR-Nummer) nach dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 verwendet.
2Die Liste mit BUR-Nummern dient den Versicherern dazu, zu prüfen, ob eine Bewirtschafterin oder ein Bewirtschafter direktzahlungsberechtigt ist und somit Anspruch auf eine Verbilligung der Prämien hat.
Art. 7 Gesuchsverfahren und Versicherungsabschluss
1Der Versicherer stellt der Bewirtschafterin oder dem Bewirtschafter ein Antragsformular für den Abschluss einer gemäss Artikel 4 zugelassenen Ernteversicherung zur Verfügung.
2Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter reicht das unterschriebene Antragsformular beim Versicherer ein. Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter bestätigt, dass sie oder er die Anforderungen nach Artikel 3 erfüllt, und gibt die BUR-Nummer an. Die Einreichung des Antragsformulars gilt als Gesuch um Prämienverbilligung.
3Vor dem Abschluss der Versicherungspolice kontrolliert der Versicherer, ob der Betrieb in der Liste nach Artikel 6 aufgenommen ist.
4Die Versicherungspolice muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
a. die Angaben, die zur Identifizierung des Versicherers erforderlich sind;
b. die Angaben, die erforderlich sind zur Identifizierung:
1. der versicherten Bewirtschafterin oder des versicherten Bewirtschafters, insbesondere Unternehmens-Identifikationsnummer UID, Name und Vorname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
2. des landwirtschaftlichen Betriebs, insbesondere BUR-Nummer und Standort des Betriebs einschliesslich Strasse, Postleitzahl, Ort;
c. das Anfangs- und das Enddatum der Police;
d. für den Teil der Versicherung, für den eine Prämienverbilligung gewährt wird, und für jede Kulturart:
1. die jeweilige Nutzfläche,
2. die Versicherungssumme pro Hektare,
3. die Gesamtversicherungssumme,
4. der Selbstbehalt in Bezug auf die Versicherungssumme,