Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten
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Futtermittel-Verordnung 12.4.2 Kantone
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen für die Kantone.
12.4.3 Volkswirtschaft
Die vorgeschlagenen Änderungen erleichtern die Anwendung der Verordnung für die Unternehmen durch die Klärung gewisser Artikel und Begriffe.
12.4.4 Umwelt
Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen für die Umwelt.
12.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den Pflichten der Schweiz nach Anhang 5 des Abkommens vom 21. Juni 19992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vereinbar, in den die aktuelle FMV im Rahmen einer künftigen Aktualisierung aufgenommen werden soll.
12.6 Inkrafttreten
Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.
12.7 Rechtliche Grundlagen
Die Artikel 158 Absatz 2, 159a, 160, Absätze 1‒5, und 181 Absatz 1bisLwG bilden die Rechtsgrundlage.