Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Futtermittel-Verordnung 12.4.2 Kantone

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen für die Kantone.

12.4.3 Volkswirtschaft

Die vorgeschlagenen Änderungen erleichtern die Anwendung der Verordnung für die Unternehmen durch die Klärung gewisser Artikel und Begriffe.

12.4.4 Umwelt

Die vorgeschlagenen Änderungen haben keine Auswirkungen für die Umwelt.

12.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den Pflichten der Schweiz nach Anhang 5 des Abkommens vom 21. Juni 19992 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen vereinbar, in den die aktuelle FMV im Rahmen einer künftigen Aktualisierung aufgenommen werden soll.

12.6 Inkrafttreten

Die Änderungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft.

12.7 Rechtliche Grundlagen

Die Artikel 158 Absatz 2, 159a, 160, Absätze 1‒5, und 181 Absatz 1bisLwG bilden die Rechtsgrundlage.

2 SR 0.916.026.81