Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/57: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2024/Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) · 249 Seiten

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Verordnung über die Förderung von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken für die Land- und Ernährungswirtschaft

prüft das Gesuch dennoch umfassend. Ist die Förderwürdigkeit erfüllt, spricht das BLW eine Unterstützung dem Grundsatz nach zu und legt nach Absprache mit dem Gesuchstellenden den Zeitraum fest, für den die nötigen Mittel beantragt werden.

Artikel 3 regelt die Höhe und Dauer der Finanzhilfe an Kompetenz- und Innovationsnetzwerke.

Absatz 1 regelt die Grundsätze zur Bemessung der maximalen Höhe der Bundesbeiträge. Der Anteil des BLW an den anrechenbaren und vom BLW anerkannten Kosten kann höchstens 80 Prozent betragen. Ein Kompetenz- und Innovationsnetzwerk hat einen möglichst hohen Anteil an Eigen- und Drittmitteln einzubringen. Dies ist abhängig von den beteiligten, privaten Akteuren und Akteurinnen der Land- und Ernährungswirtschaft.

In Berücksichtigung der Hinweise der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zum Umgang mit Subventionen1 wird die Finanzhilfe in einem Umfang von bis zu 80 Prozent wie folgt begründet:

a) Gemäss Artikel 7 Buchstabe b SuG bestimmen das Interesse des Bundes sowie das Interesse der

Empfänger an der Aufgabenerfüllung das Ausmass der Finanzhilfe:

- Bedarfsanalysen des Bundes wie die «Strategie Pflanzenzüchtung 2050» oder «Strategie Tierzucht 2030» und die «Tiergesundheitsstrategie Schweiz 2022+» haben aufgezeigt, dass für das landwirtschaftliche Innovations- und Wissenssystem in verschiedenen Themenbereichen Kompetenz- und Innovationsnetzwerke aufgebaut werden sollen. Denn der Wissens- und Technologietransfer in die Praxis ist in allen Belangen der Tier- und Pflanzenzucht (inkl. Züchtung von Algen, Mikroalgen und Pilzen) sowie Tiergesundheit in der Schweiz wichtig.

Beispielsweise um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Ernährungssicherheit der Schweiz zu erhalten; um neue Technologien und Innovationen in die Praxis zu überführen; um der Praxis wirksame und effiziente Methoden für die Züchtung bereitzustellen; um die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen, durch eine umfassende und moderne Gesundheitsförderung und Prävention zu bewältigen. Die Arbeiten der Kompetenz- und Innovationsnetzwerke leisten einen Beitrag zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie von Nachwuchskräften.

- Das Interesse des Bundes am Aufbau und Betrieb von Kompetenz- und Innovationsnetzwerken kann, wie die oben genannten Strategien des Bundes zeigen, neben dem Interesse der Gesuchstellenden, als gross eingestuft werden und begründet die Möglichkeit, eine Finanzhilfe bis zu 80 Prozent auszubezahlen.

b) Weiter erbringt gemäss Artikel 7 Buchstabe c SuG der Empfänger oder die Empfängerin die Eigen-

leistung, die ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugemutet werden kann.

- Ein Eigenfinanzierungsanteil beträgt mindestens 20 Prozent und soll möglichst hoch sein. Einer Trägerschaft eines Kompetenz- und Innovationsnetzwerkes kann ein Eigenmittelanteil von 50 Prozent nicht immer zugemutet werden. Beispielsweise sind die finanziellen Investitionsmöglichkeiten von Schweizer Züchtungsunternehmen klein. Sie verfügen weder über die nötigen Absatzmärkte, noch die Infrastruktur, das nötige Know-how noch die nötige Innovationskraft, um eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten leisten zu können. Zudem sind gerade in der frühen Phase der Netzwerkbildung die Vorteile der Netzwerkmitgliedschaft für die Beteiligten schwer einschätzbar, da sie häufig erst mittelfristig realisiert werden können. Somit ist eine Bereitschaft zur personellen und finanziellen Beteiligung am Netzwerkmanagement oder der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen am Anfang meist gering. Zusätzlich müssen in der Aufbau- und Anfangsphase eines Netzwerks Investitionen getätigt werden, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen.

1Hinweise für den Umgang mit Subventionen_V1.0_Mai 2017.pdf (admin.ch)